Hallo,
folgender hypothtischer Sachverhalt:
Person A hat nach dem Abitur 2006 ein duales Studium aufgenommen und ist seitdem an einer FH immatrikuliert. Gleichzeitig hat A eine Ausbildung mit einem ganz normalem Ausbildungsvertrag absolviert. Diese endet am 30. Juni 2008. A ist weiterhin (noch zwei Jahre) Studentin und akutell auch eingeschrieben an der FH.
A hat gehört, dass sie erst zu Beginn des neuen Semesters (1. September) bafög-berechtigt ist. Stimmt das? Immerhin studiert A ja auch in der Zeit vom 1. Juli bis 30 August und verdient in der Zeit nichts, da die Ausbildung beendet ist.
Könnte A sich dann für Juli/August arbeitslos melden? Aber heißt das nicht, dass man dann jeden Job annehmen muss, weil man eben arbeitslos gemeldet ist?! Oder gibt es noch einen Unterschied zwischen arbeitslos/arbeitssuchend? Würde A ALG I oder II bekommen?
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