ALG II und Selbständigkeit - Gewinnabrechnung

Mahlzeit, liebe Fachwelt!

Mal angenommen…
Jemand macht sich aus ALG II selbständig. Die Gewinne werden nun (unter Berücksichtigung der jew. Freibeträge) verrechnet. Weiter angenommen, die Gewinne sind einige Monate gleich null (oder sogar im Minusbereich), dann aber ein oder zwei Monate deutlich im Plus.

Kann/muss das Arbeitsamt den gesamten Betrag im nächsten Monat verrechnen? Oder kann/muss sowas vom Sachbearbeiter über mehrere Monate (z.B. einmal im Jahr) verrechnet werden? Ein Durchschnittswert über mehrere Monate wäre für den Selbständigen ja sinnvoller. Aber wie sieht die Rechts-/Praxislage aus??

Danke im Voraus!
Vincent.

Hallo

Soviel ich weiß, sollte da normalerweise in den „Bewilligungszeiträumen“ der Arge abgerechnet werden, also normalerweise halbjährlich. Sowas habe ich mal gelesen. Das sah aus wie das entsprechende Gesetz bzw. die entsprechende Arbeitsanweisung, was ich da gelesen hatte.

Es scheint aber so, als würde doch lieber monatlich abgerechnet, weil das ja unkomplizierter ist für die lieben Sachbearbeiter.

Ich habe bei der Gelegenheit auch eine Bestimmung gelesen, dass jährlich abgerechnet werden kann, wenn es der Betrieb erfordert, z. B. Saisonbetrieb, Eisbude o.ä.

Vielleicht muss da mal jemand klagen, um was genaueres herauszubekommen.

Aber so oder so: Einen Minusbetrag müsste man in den nächsten Monat oder ins nächste Jahr mit reinnehmen können, so lange bis er ausgeglichen ist.

Nicht vorgesehen ist etwas anderes als eine EÜR. Man kann also nicht seine Warenbestände aktivieren und dann als Aufwand abrechnen, wenn er anfällt.

Viele Grüße
Simsy

Hallo!
Danke dafür, aber ehrlich gesagt sind mir das zuviele „müsste, könnte, sollte“. Wie es eigentlich sein MÜSSTE, weil es Sinn macht, heißt bei der ARGE ja noch lange nicht, dass es auch so umgesetzt wird.

Hoffe auf weitere Antworten; viele Grüße
Vincent.

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo

Wie es eigentlich sein MÜSSTE, weil es Sinn
macht, …

Ich hab nichts davon geschrieben, wie es für mich Sinn macht, sondern wie ich es in einem Gesetz gelesen habe.

heißt bei der ARGE ja noch lange nicht, dass es auch so
umgesetzt wird.

Das heißt es allerdings in der Tat nicht.
Aber sie müsste es halt.

Abgesehen davon: Da ich Laie bin, drück ich mich sowieso lieber so aus, dass der Fragesteller meinen Antworten nicht blind vertraut.

Hoffe auf weitere Antworten; viele Grüße
Vincent.

Vielleicht kannst du es ja selber ergoogeln.
Oder einen Rechtsanwalt fragen.
Da kriegst du genauere Antworten.

Viele Grüße
Simsy

Mahlzeit

lies da mal nach, scheint beim groben Überfliegen passen.

http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosi…

Dort steht, dass im Bewilligungszeitraum abgerechnet wird.

Agnes