Hallo!
Herr Z ist freischaffender Künstler und meldet sich zum beispielsweise 01.06. aus dem ALG2 Bezug ab, da er im Mai Aufträge hatte und das Geld daraus im Juni erwartet, desweiteren weitere Aufträge im Juni in Aussicht hat, so dass er auch ohne Leistungen vom Amt überleben kann.
Mitte Juni nun stellt sich heraus, dass aus den Folgeaufträgen nichts wird und Herr Z nun also für Juli kein Einkommen erzielen kann.
Frage: kann er sich ab Mitte Juni bereits wieder für ALG 2 anmelden (also ab dem zB 15. wieder Leistungen beantragen), obwohl er sich erst zum 01.06. abgemeldet hatte? Oder muss er bis Anfang Juli warten?
Muss er mit Konsequenzen rechnen, weil er sich ja nun nur zwei Wochen bzw einen Monat abgemeldet hatte und nur in diesem kurzen Zeitraum aus eigenen finanziellen Mitteln leben konnte?
Über Antworten würde ich mich freuen!
Viele Grüsse,
danny
Frage: kann er sich ab Mitte Juni bereits wieder für ALG 2
anmelden (also ab dem zB 15. wieder Leistungen beantragen),
obwohl er sich erst zum 01.06. abgemeldet hatte?
Ja. Ob dann ab 15. oder erst ab 1.7. bewilligt wird, bin ich überfragt.
Oder muss er bis Anfang Juli warten?
Nein. Ist wegen der Bearbeitungszeit von Anträgen praktisch auch nicht zu empfehlen.
Muss er mit Konsequenzen rechnen, weil er sich ja nun nur zwei
Wochen bzw einen Monat abgemeldet hatte und nur in diesem
kurzen Zeitraum aus eigenen finanziellen Mitteln leben konnte?
Ja. Der Umstand muß begründet und ein Neuantrag mit allen dazu erforderlichen Unterlagen gestellt werden. Außerdem muß er sich unverzüglich persönlich melden. Das ist Mühe.
Zukünftig wäre es sinnvoll in ähnlich gelagerten Fällen keine Abmeldung, sondern nur eine sofortige Meldung tatsächlich realisierter Einkünfte abzugeben. Das Amt zieht dann von alleine, bis evtl. auf Null, von den Leistungen etwas ab.
Gruß
Carsten
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort!
Noch eine Frage hätte ich: kann Herr Z, da er ja nur einen Monat abgemeldet war, auch einen Antrag auf Weiterführung der Leistungen (so oder so ähnlich heisst das…) stellen? Oder muss er wirklich alles neu beantragen mit allen Unterlagen und so?
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass man den o.g. Antrag stellen kann, wenn man nicht länger als 3 Monate abgemeldet war, sicher allerdings bin ich nicht.
Mit besten Grüssen,
danny