Nebenkostennachzahlung bei ALG II

Hallo, liebe Fachwelt.

Den Empfängern von ALG II werden ja auch die Nebenkosten der Wohnung gezahlt. Wenn der Empfänger nun eine Nebenkosten-Nachzahlung zu leisten hat (aufgrund Gas- und/oder Ölpreiserhöhung): zahlt sowas auch die ARGE? Gibt’s da entsprechende Urteile dazu?

Danke für Tipps und Hinweise!
Vincent.

Grüß Dich,

in der Regel werden Nebenkostennachzahlungen übernommen, soweit sie angemessen sind. (Kosten der Unterkunft; § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II)
LSG Baden- Wuerttemberg L 12 AS 618/07 NZB vom 15.03.2007
Es gibt aber auch wieder Gerichte die anderer Meinung sind und sagen, das Nebenkostennachzahlungen „schulden“ sind und daher nicht unbedingt übernommen werden brauchen (SG Dresden; S 34 AS 1334/06 ER vom 11.09.2006 ).

Einfach den Antrag stellen und sehen was passiert!!!

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