Arbeitslos nach Elternzeit

Hallo,

wie verhält sich das mit dem Arbeitslosengeld direkt nach der Elternzeit? Was wird als Bemessungsgrundlage für die Berechnung genommen? Gibt es auch hier die Sperrzeit? Ich meine mal gelesen zu haben, dass dies nicht der Fall ist, wenn der ehem. Arbeitgeber glaubhaft macht, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist und ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße
Anouschka

Hallo

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/541.98.html

Gruß,
LeoLo