Hartz IV, schwanger & Umzug

Hallöchen an alle :o)

Mal angenommen:

Eine Frau, 25 Jahre, jetzt im 6. Monat schwanger, bewohnt eine 47 qm große 2-Zimmer-Wohnung mit einer Warmmiete von 366 € im 5. Stock ohne Fahrstuhl. Die Schwangerschaft ist von Anfang an eine Risiko-SS.

Der Kindsvater, 21 Jahre alt, zog vor 2 Monaten zu ihr. Da sie von Hartz IV lebt und er unter 25 Jahre und noch in der Lehre ist, musste er einen Antrag beim Jobcenter stellen, um zu ihr ziehen zu dürfen (Grund: die SS - als kleine Familie zusammen sein). Genehmigt.

Nun möchten die beiden in eine größere Wohnung umziehen. Verständlich, sie schafft die 5 Etagen kaum noch, soll sich nicht überanstrengen und mit bald 3 Personen kannste dich ja bei 47 qm bald stapeln.

Angebot einer anderen Hausverwaltung: 61 qm, 1. Stock, Warmmiete 425 €.

Bescheid kam Freitag mit Ablehnung nach § 22 Abs. 2 SGB II.

Habe nun herausgefunden, dass man bei gesundheitlicher Gefährdung umziehen kann sowie bei unzumutbaren beengten Verhältnissen.
Zudem stehen einer Person 45 qm zu, 2 Personen 60 qm. Somit könnte das JC die größere Wohnung nicht verwehren, oder?

Mal abgesehen davon, dass das noch nicht vorhandene Baby erst ab dem 6. Lebensmonat als Person zählt und dann wieder ein Umzug anstehen könnte.

Fallen Euch auf Anhieb noch mehr schlagkräftige Argumente ein, mit denen sie beim JC punkten könnten?

Vielen lieben Dank im Voraus…

Links zum Hingehen
Hallo Sandra,

da die diversen ARGEn lokal andere Vorgehensweisen und Toleranzen haben, würde ich den Gang zu einer lokalen Beratung empfehlen:

http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de
http://www.berliner-alv.de

Gruß

Stefan