Hallo,
ein Hartz-IV-Empfänger bekommt auch die Kosten der Wohnung bezahlt.
Wenn er inhaftiert wird, bekommt er nicht mehr laufende Leistungen. (So verstehe ich jedenfalls § 7 Abs. 4 SGB II).
Wird die Miete weiterbezahlt oder wird die auch gestrichen?
Schöne Grüße
Cirwalda
MOD: Titel abgeändert
Hallo
Hallo,
ein Hartz-IV-Empfänger bekommt auch die Kosten der Wohnung
bezahlt.
Wenn er inhaftiert wird, bekommt er nicht mehr laufende
Leistungen. (So verstehe ich jedenfalls § 7
Abs. 4 SGB II).
Wird die Miete weiterbezahlt oder wird die auch gestrichen?
Grad Auskunft eingeholt:Früher wurde unter 6 Monate Haft die Miete weitergezahlt,wurde geändert: Mit dem Tag derInhaftierung erlöschen alle Ansprüche aus Hartz IV, zuständig dann das SGB XII
Die Person muss die Erfahrung selber machen, aber ich sehe, sie lässt schon wieder andere sich um ihren Sch**** kümmern 
Schöne Grüße
Cirwalda
LG
Mikesch
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