Insolvenzgeld bei GmbH

Hallo,
wir hatten gestern eine Diskussion:

Insolvenzgeld für Arbeitnehmer wird doch bis zu drei Monate rückwirkend bezahlt. Wenn aber eine GmbH drei Monate lang keine Löhne bezahlen könnte, hätte sie doch längst Insolvenz anmelden müssen. Gibt es kein Insolvenzgeld bei GmbHs, oder wie funktioniert das?

Danke für Eure Hilfe.

Grüße

Hallo

Insolvenzgeld für Arbeitnehmer wird doch bis zu drei Monate
rückwirkend bezahlt. Wenn aber eine GmbH drei Monate lang
keine Löhne bezahlen könnte, hätte sie doch längst Insolvenz
anmelden müssen. Gibt es kein Insolvenzgeld bei GmbHs, oder
wie funktioniert das?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ja, Insolvenzgeld gibt es auch bei einer GmbH.

Eventuell hätte die GmbH früher Insolvenz anmelden müssen und man hat sich ggf der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Das hat aber keine Auswirkungen auf den Anspruch und die Dauer von Insolvenzgeldzahlungen.

Gruß,
LeoLo

Nachfrage
Hallo Leolo,
vielen Dank für Deine Antwort.

Insolvenzgründe können Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit sein. Wenn einer dieser Gründe eintritt und die GmbH bzw. der Geschäftsführer diese Gründe nicht abwenden kann, muss spätestens nach drei Wochen Insolvenz angemeldet werden. Dann muss doch meinem bescheidenem Wissen nach der Geschäftsbetrieb in diesem Moment eingestellt werden. Rein theoretisch würde dann Anspruch auf Insolvenzgeld für drei Wochen bestehen.

Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Danke und Grüße

Hallo Kopfstimmen,

Insolvenzgründe können Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder
drohende Zahlungsunfähigkeit sein. Wenn einer dieser Gründe
eintritt und die GmbH bzw. der Geschäftsführer diese Gründe
nicht abwenden kann, muss spätestens nach drei Wochen
Insolvenz angemeldet werden. Dann muss doch meinem
bescheidenem Wissen nach der Geschäftsbetrieb in diesem Moment
eingestellt werden. Rein theoretisch würde dann Anspruch auf
Insolvenzgeld für drei Wochen bestehen.

Eine Nichtauszahlung von Gehältern über 3 Monate ist sicher ein starkes Indiz für eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit, es kann sich aber auch nur um einen temporären Liquiditätsengpass handeln, weil z.B. ein großer Kunde noch nicht gezahlt hat aber in den nächsten Tagen zahlen wird. Und wenn die GmbH weiterhin pünktlich alle anderen Rechnugen bezahlt …
Wenn jeder Unternehmer bei einem befristeten Liquidiätsengpass Insolvenz anmelden würde, dann würden sich die Insolvenzverwalter und -gerichte freuen. (Nebenbei: Gehälter nicht auszuzahlen ist im Grunde eine recht unfreundliche Art der Kreditaufnahme. Der Unternehmer könnte bei gesunder Substanz natürlich auch zur Hausbank gehen und dort einen Überbrückungskredit aufnehmen. Wäre sicher feiner im Stil und mittelfristig erfolgreicher, es sei denn, der Unternehmer kann auf seine Mitarbeiter verzichten:wink:)

Nebenbei: Jeder Gläubiger kann für die GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen (also auch ein AN, dem der AG Geld schuldet). Ob das zielführend ist, sei dahingestellt, bei 3 Monaten würde ich aber so oder so schnellstens die Biege machen …

Und die Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat nicht zwangsläufig die Folge der Einstellung des Geschäftsbetriebes. Viele größere Firmen nutzen diese Phase, um sich umzuschulden, harte Maßnahmen durchzusetzen und gestärkt wieder durchzustarten …

Grüße
Jürgen

Hallo,

es gibt die Fälle, da wird der Insolvenzantrag erst mit erheblicher Verspätung gestellt, so dass schon mehrere Monate Löhne und Gehälter offen sein können. Erfahrungsgemäß ist eine Haftung des Geschäftsführers in diesen Fällen häufig nicht ergiebig, weil dieser selbst pleite ist.

Die häufige Variante ist aber, dass der Insolvenzantrag gestellt wird und noch keine 3 Monate offen sind. Ein Insolvenzantrag einer Gesellschaft führt aber in der Regel noch nicht zur sofortigen Eröffnung des Verfahrens durch den Richter, insbesondere dann nicht, wenn der Geschäftsbetrieb noch läuft.

Es wird zunächst ein Gutachter bzw. ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Aufgrund des Gutachtens entscheidet dann der Richter über die Eröffnung. Die Erstellung des Gutachtens dauert, und dadurch bleiben weitere Löhne/Gehälter offen, welche über das Insolvenzgeld abgedeckt werden.

Im Übrigen ist das Insolvenzgeld auch für die Erhaltung der Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft gedacht. Wenn die Arbeitnehmer wissen, sie bekommen sowieso nichts, gehen sie, und zwar die Guten zuerst. Dann kann man in der Regel alles vergessen. Wenn der vorl. Insolvenzverwalter ihrer Kündigung aber entgegenhalten kann, das Geld werde kommen, sieht die Situation ganz anders aus. In einigen Fällen ist es eine große Hilfe für die Sanierung, wenn 3 Monate lang die Personalkosten wegfallen, damit kann unter Umständen ein Neustart ermöglicht, oder zumindest doch erleichtert werden.

Gruß,
Oskar