Mietkautionsübernahme durch Sozialamt?

Hallo,
eine Person bekam zu der Zeit, als sie Hartz IV erhielt, die Mietkaution von der Arbeitsagentur als Darlehen und ist nun anschließend als Rentnerin wegen voller Erwerbsminderung in die (ergänzende) Sozialhilfe gekommen. Die Arbeitsagentur fordert dieses Darlehen für die Mietkaution jetzt zurück, da die Person von ihr keine Leistungen mehr erhält. Übernimmt nun das Sozialamt diese Kaution?
Vielen Dank für Antworten!
Erich

Hi,

meines Erachtens darf die AA das Darlehen nicht zurückfordern, solange die Person Sozialhilfe erhält. Sollte bereits ein Rückforderungsbescheid ergangen sein, so würde ich raten, Widerspruch einzulegen.
Ggfls. mal mit dem Sozialhilfesachbearbeiter sprechen! Evtl. hat der mehr Ahnung als die AA (ist jedenfalls bei uns so :wink:

Gruß
Nelly

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Hallo,
eine Person bekam zu der Zeit, als sie Hartz IV erhielt, die
Mietkaution von der Arbeitsagentur als Darlehen und ist nun
anschließend als Rentnerin wegen voller Erwerbsminderung in
die (ergänzende) Sozialhilfe gekommen. Die Arbeitsagentur
fordert dieses Darlehen für die Mietkaution jetzt zurück, da
die Person von ihr keine Leistungen mehr erhält.

Wenn die Person die Kaution als Darlehen bekommen hat, ist sie zunächst mal grundsätzlich dazu verpflichtet, diese auch zurückzuzahlen, sofern sie dazu in der Lage ist.
Ob sie Leistungen von der Arbeitsagentur bekommt, ist insofern nur indirekt ausschlaggebend. Der eigentliche Grund, warum sie bisher nicht zurückzahlen musste, ist nämlich der, dass die Person bisher aufgrund ALG II Bezuges nicht dazu in der Lage war.
Die Aufforderung der Arbeitsagentur zur Rückzahlung erfolgt automatisch, weil die Arbeitagentur ja über die momentane Einkommenssituation der Person nicht Bescheid weiss und zunächst mal von einer Zahlungsfähigkeit ausgeht.

Übernimmt nun
das Sozialamt diese Kaution?

Nein! Die Forderung wird bestehen bleiben, aber kann vermutlich weiterhin aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht beglichen werden.

Ein sinnvoller Weg wäre, die langfristige Zahlungsunfähigkeit zu schildern (und zu belegen), auf die Aussichtslosigkeit von Beitreibungsversuchen hinzuweisen und um eine Niederschlagung der Forderung zu bitten.

Sollte die Behörde nicht auf die Bitte um Niederschlagung eingehen, oder gar weiterhin auf Rückzahlung der Kaution bestehen, sollte professionelle Hilfe bei einer Fachberatungsstelle (z.B. bei einem Wohlfahrtsverband, Diakonie, Caritas…) in Anspruch genommen werden.

Viele Grüße
Jens