Hallo erstmal, folgender Fall.
Person X hat sein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber selbst gekündigt. Nun wird Person X ja 3 Monate lang gesperrt und bekommt kein Arbeitslosengeld. Nach den 3 Monaten müsste Person X nun Recht auf Arbeitslosengeld haben. Diese Person X handelt aber nun aktiv als Daytrader an der Börse und verdient so monatlich Geld hinzu. Erst bei der Steuererklärung muss Person X ja dann den Betrag angeben den Person X über das komplette Jahr verdient hat.
So jetzt die Frage. Hat diese Person X Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Hallo
Hat er. Hier empfielt sich aber wohl der Weg der nebenberuflichen Selbständigkeit, sonst gibt es sicherlich Ärger. Das AA wird die Bilanzen sicher nicht erst mit der nächsten Steuerklärung haben wollen, vielleicht monatlich oder vierteljährlich, Papierkreig ohne Ende 
LG
Mikesch
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Hallo
Hallo erstmal, folgender Fall.
Person X hat sein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber
selbst gekündigt. Nun wird Person X ja 3 Monate lang gesperrt
und bekommt kein Arbeitslosengeld. Nach den 3 Monaten müsste
Person X nun Recht auf Arbeitslosengeld haben. Diese Person X
handelt aber nun aktiv als Daytrader an der Börse und verdient
so monatlich Geld hinzu.
Sollte er dies weiterhin tun, nicht auf das ALG angewiesen sein und nicht wieder in absehbarer Zeit eine Beschäftigung anstreben sollte er von seinem Dispositionsrecht Gebrauch machen. Nach 12 Monaten tritt zwar immer noch eine Sperre ein, aber die Kürzung der Bezugsdauer des ALG entfällt.
Hier empfielt sich aber wohl der Weg der
nebenberuflichen Selbständigkeit, sonst gibt es sicherlich
Ärger. Das AA wird die Bilanzen sicher nicht erst mit der
nächsten Steuerklärung haben wollen, vielleicht monatlich oder
vierteljährlich, Papierkreig ohne Ende 
???
Wenn XYZ für sich selbst privat an der Börse zockt???
Kannst Du Das mal näher erläutern.
cu
???
Wenn XYZ für sich selbst privat an der Börse zockt???
Kannst Du Das mal näher erläutern.
X erzielt damit evtl. Gewinne und das ist nun mal Einkommen und interessiert nunmaldas AA, das ist nix mehr privat
cu
LG
Mikesch
Person X handelt aber nur mit seinem eigenen Geld, daher müsste er doch eigentlich kein Gewerbe oder Selbstständigkeit anmelden, er handelt mit seinem eigenen Geld auf eigene Sache, wenn er das mit Geld anderer Leute machen würde wäre das was anderes. Sonst müsste ja jeder der an der Börse handelt ein Gewerbe anmelden?!? Person X zahlt ja auf seine Gewinne schon die Spekulationssteuer.
Das Finanzamt würde das doch erst bei der Steuererklärung dann mitbekommen dass neben Arbeitslosengeld noch Gewinne an der Börse gemacht wurden. Deshalb ist die Frage, ob das Finanzamt das Geld dann hinterher wieder zurückfordern kann?
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Hallo Freddy
???
Wenn XYZ für sich selbst privat an der Börse zockt???
Kannst Du Das mal näher erläutern.
X erzielt damit evtl. Gewinne und das ist nun mal Einkommen
und interessiert nunmaldas AA, das ist nix mehr privat
cu
LG
Mikesch
Person X handelt aber nur mit seinem eigenen Geld, daher
müsste er doch eigentlich kein Gewerbe oder Selbstständigkeit
anmelden, er handelt mit seinem eigenen Geld auf eigene Sache,
du willst es anscheinend nicht begreifen, du kriegst Sozialleistungen und da sind alle Nebeneinkommen meldepflichtig.
Deshalb ist die Frage, ob das Finanzamt
das Geld dann hinterher wieder zurückfordern kann?
Das FA nicht aber das AA und das zieht noch andere Sanktionen nach sich.
Mach was du willst, das AA wird dich schon dazu belehren
Der Mikesch
Hallo Mikesch,
in Deinem ersten Post beziehst Du Dich auf das FA, im zweiten auf das AA ???
Dass das FA seinen Steueranteil haben will ist klar, warum man sich hier bei Börsengeschäften privater Art selbstständig machen soll ist die eigentliche Frage.
Nebeneinkommen im Fragebogen des AA ist auf dem Formular eindeutig als Beschäftigungsentgelt genannt.
Sonst wären ja auch Zins- oder Mieteinnahmen relevant.
Hier handelt es sich aber um ALG I, nicht um „Sozialhilfe“.
cu
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@ ghostkeeper: kannst du das mit dem Dispositionsrecht mal genauer erklären wie das abläuft?
ALG I oder ALG II
Hallo
Hier empfielt sich aber wohl der Weg der
nebenberuflichen Selbständigkeit, sonst gibt es sicherlich
Ärger. Das AA wird die Bilanzen sicher nicht erst mit der
nächsten Steuerklärung haben wollen, vielleicht monatlich oder
vierteljährlich, Papierkreig ohne Ende 
???
Wenn XYZ für sich selbst privat an der Börse zockt???
Kannst Du Das mal näher erläutern.
Ich habe leicht den Eindruck, dass hier einer von ALG I und der andere von ALG II ausgeht. Ich hatte den Beitrag so verstanden als ginge es um ALG I, ansonsten würde mich das mit der Sperre wundern.
Da ALG I keine Sozial- sondern eine Versicherungsleistung ist, müsste meiner Meinung nach mit dem eigenen Geld ohne Probleme gezockt werden dürfen, hab aber konkret noch nie etwas von einem solchen Fall gehört.
Ansonsten, falls doch von ALG II die Rede sein sollte, wird nach meiner Einschätzung auf die Dauer Mikesch recht behalten.
LG Simsy
PS: Freddy, was meinst du? Jetzt kaufen?
Ich glaub ja irgendwie, dass es bei oder kurz nach der Präsidentenwahl zumindestens einen kurzen Boom geben wird, so dass es gut wäre, jetzt zu kaufen, und dann bei der Wahl zu verkaufen. - Fragt sich nur, was …
Hallo,
wenn man selbst kündigt erhält man eine Sperrfrist von 3 Monaten und eine Kürzung des Bezugs von ALG um 3 Monate.
Wenn man sein Dispositionsrecht (§118,2 SGB III) ausübt und die Entstehung des Anspruches auf ALG um ein Jahr hinausschiebt, bewirkt die dennoch eintretende Sperrfrist keine Kürzung der Bezugsdauer mehr (der § fällt mir im Moment nicht ein).
Auf jeden Fall auf einem Beratungstermin bei der Leistungsabteilung bestehen, die Leute kennen diese Sachen eventuell ??? - ansonsten hat man nach meinen Erfahrungen mit verschiedenen AA nur Unwissende, bzw. wissen die nur und sagen einem nur wo gekürzt wird.
Ich gehe ausserdem prinzipiell nur noch zu zweit.
cu