Hallo Wissende,
angenommen, der Bezug von Hartz IV läuft am 31. August aus. Die persönliche Situation des Beziehers ändert sich zu diesem Zeitpunkt, z. B.: Arbeitsaufnahme, Heirat, so dass die Hilfe nicht mehr notwendig ist.
Muss man diese Änderungen dem Amt mitteilen oder fällt man automatisch raus, wenn der Antrag nicht erneuert wird?
Vielen Dank für Antworten!
Mia
MOD: zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt
Hei mia,
wenn sich der Zeitpunkt, in dem man Hartz IV bezieht, mit dem der Änderung der Umstände überschneidet, muß man das zurückzahlen. Schon allein deshalb, um sicherzugehen, wäre eine Meldung erforderlich.
Gruß Awful Annie
Nein, Änderungen ab 01.September.
Herzlichen Dank!
Mia
Mache Meldung. Auch der neue Arbeitgeber muss Formulare ausfüllen und einreichen.
Mich nervten die im 2ten Jahr nach Arbeitsaufnahme noch mit regelmäßigen Forderungen irgendwelcher Angaben.
B
[MOD] Vollzitat entfernt
Hallo,
wenn die Leistungen zum 31.08.2008 auslaufen, wird ohnehin ein Schreiben der ARGE/AA im Briefkasten liegen, wo ein Hilfebedürftiger darauf hingewiesen wird, dass die Leistungen bald auslaufen.
Im Schreiben enthalten sind Antragsformulare, wo man dann die Änderungen mitteilen kann.
Diese Formulare der ARGE/AA schicken, und das war es dann.
Gruß
Mache Meldung. Auch der neue Arbeitgeber muss Formulare
ausfüllen und einreichen.
Was für Formulare muss der AG denn ausfüllen?? Das würde mich aber mal interssieren
Mich nervten die im 2ten Jahr nach Arbeitsaufnahme noch mit
regelmäßigen Forderungen irgendwelcher Angaben.
dann haben da irgenwelche Leute wohl Langeweile
B
Mikesch
Hi
Du, die drohen sogar…
Sie mahnen wiederholt bereits die Einkommensbescheinigung an – mit der Drohung, meine Bezüge bei Nicht-Mitarbeit zu kürzen.
Ich habe die Unterlagen Juni 2007 persönlich in den Kasten der ARGE-Filiale geworfen…
Erneute Fax-Zusendung scheitert nach drei Tagen Wahlwiederholung des Faxgerätes.
dann haben da irgendwelche Leute wohl Langeweile
Davon gehe ich aus…
B