WIDERSPRUCH einlegen, NICHT NEUEN ANTRAG!
Hallo
Er meint damit, dass jemand, der damit überfordert ist, eine Gewinn- und Verlustrechnung dem Amt vorzulegen, […]
Eine Gewinn- und Verlustrechnung kommt doch eigentlich in der regulären doppelten Buchführung mit Bilanz vor, und in die GuV kommen z. B. auch nicht alle Ausgaben rein. Was man aktiviert – also als Bestand hinterher in die Bilanz reinschreibt – gehört nicht in die GuV.
Es ist mit GuV meistens eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) gemeint, wo halt die Ausgaben auf eine Seite und die Einnahmen auf die andere Seite gehören, chronologisch geordnet.
Vielleicht wollte die Fragestellerin eine richtige GuV und damit auch eine Bilanz mit Grundbuch und Hauptbuch erstellen und war damit überfordert.
Ein wenig Buchhaltung, Kalkulation, Organisation, Marketing sind für eine erfolgreiche Selbständigkeit unerlässlich.
Das stimmt natürlich.
Eigentlich bieten die ARGEn Existenzgründerseminare an, aber die sind nicht immer sehr gut.
Was kann sie tun? Neuen Antrag stellen?
Sie kann auch Widerspruch einlegen.
Sie hat doch einen richtigen Ablehnungsbescheid bekommen?
Man hätte ihr ja ein Existenzgründerseminar anbieten oder sie in irgendeiner Weise beraten können, wenn sie von der Erstellung dieser GuV so überfordert war. Damit könnte der Widerspruch begründet werden.
Ja klar, und den Selbständigkeitsmurks gleich beenden, bringt nur Probleme.
Und wie ist das zu verstehen?
Die ARGEn sind damit überfordert.
Wer schön brav zu Hause bleibt und in den Flachbildfernseher schaut, anstatt hier solche störenden Aktivitäten an den Tag zu legen, bekommt sein Geld wesentlich problemloser.
Gewerbe abmelden und neuen Antrag stellen.
NEIN! Nicht neuen Antrag stellen, sondern auf Bearbeitung des alten Antrages bestehen! Man kann ja nicht rückwirkend einen Antrag stellen. Man bekommt ja erst ab dem Zeitpunkt Geld, ab dem man den Antrag gestellt hat!
Da sie in Bezug G+V völlig überfordert ist/war und auch der Perso erst beantragt werden musste, hat sie dummerweise 2 Terminaufforderungen der ARGE nicht wahrgenommen.
Hat sie sich denn gar nicht gemeldet bei der ARGE?
Waren das so offizielle schriftliche Terminaufforderungen, bei denen auch dabeistand, was es für Konsequenzen haben kann, wenn man sie nicht wahrnimmt?
Hm, wenn Ersteres nein und Zweiteres ja, dann muss sie vielleicht doch einen neuen Antrag stellen.
Ist das Gewerbe denn überhaupt schon angemeldet?
Sie kann auch eine EÜR schreiben, bei der auf beiden Seiten eine 0,00 € steht.
Viele Grüße
Simsy
MOD: Artikel (analog zu Ursprungs- bzw. Vorposting(s)) editiert