Hartz-IV-Antrag abgelehnt - was nun?

Hallo,

Frau XY hat am 03.06.08 einen Antrag auf Hartz IV gestellt. Da sie für ein „Plastikteilchen“-Unternehmen ggf. auf selbst. Basis arbeiten will + bereits einige Testvorführungen ausprobiert hat, soll sie nun für die ARGE eine G+V-Abrechnung erstellen + gültigen Personalausweis nachreichen.

Da sie in Bezug G+V völlig überfordert ist/war und auch der Perso erst beantragt werden musste, hat sie dummerweise 2 Terminaufforderungen der ARGE nicht wahrgenommen. Nun ist der Antrag von der ARGE abgelehnt worden, weil Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen wurde.

Was kann sie tun? Neuen Antrag stellen? Sie ist völlig mittellos + nicht krankenversichert.

Danke

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht und im Text zur besseren Lesbarkeit u. a. Absätze eingefügt

Hallo

hat, soll sie nun für die ARGE eine G+V-Abrechnung erstellen + gültigen Personalausweis nachreichen.
Da sie in Bezug G+V völlig überfordert ist/war und auch der Perso erst beantragt werden musste, hat sie dummerweise 2 Terminaufforderungen der ARGE nicht wahrgenommen. Nun ist der Antrag von der ARGE abgelehnt worden, weil Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen wurde.

Das ist normal. Bevor Frau XY sich in die Selbständigkeit wagt, auch ansatzweise, sollte sie erstmal die Grundlagen dafür schaffen.

Was kann sie tun? Neuen Antrag stellen?

Ja klar, und den Selbständigkeitssmurks gleich beenden, bringt nur Probleme.

Sie ist völlig mittellos + nicht krankenversichert.
Danke

büdde
Der Mikesch

MOD: Artikel (analog zu Ursprungsposting) editiert

Hallo

Das ist normal. Bevor Frau XY sich in die Selbständigkeit wagt, auch ansatzweise, sollte sie erst mal die Grundlagen dafür schaffen.

Was meinst Du damit?

Was kann sie tun? Neuen Antrag stellen?

Ja klar, und den Selbständigkeitsmurks gleich beenden, bringt nur Probleme.

Und wie ist das zu verstehen?

Der Kater

MOD: Artikel (analog zu Ursprungs- bzw. Vorposting(s)) editiert

Hallo

Das ist normal. Bevor Frau XY sich in die Selbständigkeit wagt, auch ansatzweise, sollte sie erst mal die Grundlagen dafür schaffen.

Was meinst Du damit?

Was kann sie tun? Neuen Antrag stellen?

Ja klar, und den Selbständigkeitsmurks gleich beenden, bringt nur Probleme.

Und wie ist das zu verstehen?

Der Kater

Kater antwortet Kater? Wie ist das zu verstehen???

*verwundert* Agnes

MOD: Artikel (analog zu Ursprungs- bzw. Vorposting(s)) editiert

Hallo,

wenn sie die G+V-Rechnung jetzt schon überfordert, dann sollte sie es lassen mit der Schlüsselei. Denn die ist eigentlich ganz einfach. Auf einer Seite listet sie auf, was sie eingenommen hat, und auf der anderen Seite, was sie ausgegeben hat. („Muster“ zählen als Ausgabe, ebenso abverkaufte Ware. Ware für den Eigenbedarf zählt da entweder nicht mit rein, oder sie gibt als Einnahme dafür den bezahlten Preis, also den EK, an. Einnahme ist alles, was sie auf den Vorführungen einnimmt. Wenn sie privat Rabatte gibt, dann hat sie dafür eben auch weniger eingenommen. Dieses abzufeiernde Probetäschchen, was man da bekommt und ihr evtl. Probleme bereitet, zählt als Einnahme und als Ausgabe zugleich, denn Einnahme ist Partyerlös = Ware + Provision, und Ausgabe = Musteranschaffung + Warenabnahme.)

Übrigens hat (denk ich, jedenfalls kenn’ ich das so, aber ist schon ewig her bei mir) jede Bezirkshandlung einen Steuerberater, der die dortigen Damen auch berät, gerade bei den Startproblemen.

Was mir aber immer komisch war, ist die Umsatzsteuergeschichte, denn auf die wird irgendwie nirgends hingewiesen. Als ob es die gar nicht geben würde.
Mir wurde das damals schon nach ein paar Wochen zu heiß, drum war ich glücklich mit meiner günstig und z. T. „gratis“ ert*ten Küchengrundausstattung (was der eigentliche Sinn war, 40 % Muster-Rabatt sind schon schön) und hab’s dann sein lassen.

Gruß Susanne

MOD: Titel (analog zu Ursprungsposting) Archiv-tauglich gemacht und im Text zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Der doppelte Mikesch :wink:

Kater antwortet Kater? Wie ist das zu verstehen???

Ich habe vorhin auch schon gedacht, daß Mikesch ob der unerträglichen Hitze Selbstgespräche führt, aber es sind zwei Kater (schau dir die Mail-Adressen an).

Wegschleichend, bevor der MOD kommt
Renee

huhu,

Ich habe vorhin auch schon gedacht, daß Mikesch ob der
unerträglichen Hitze Selbstgespräche führt, aber es sind zwei
Kater (schau dir die Mail-Adressen an).

*schäm*

Wegschleichend, bevor der MOD kommt
Renee

Agnes, lieber mal wegrennend :wink:

Hallo,

Das ist normal. Bevor Frau XY sich in die Selbständigkeit wagt, auch ansatzweise, sollte sie erst mal die Grundlagen dafür schaffen.

Was meinst Du damit?

Er meint damit, dass jemand, der damit überfordert ist, eine Gewinn- und Verlustrechnung dem Amt vorzulegen, von einer Selbständigkeit nicht die geringste Ahnung hat und vermutlich innerhalb kürzester Zeit Insolvenz anmelden muss.

Der erste Schritt sollte ein Existenzgründerseminar sein. Grundkenntnisse in allen kaufmännischen Bereichen sind sehr nützlich! Ein wenig Buchhaltung, Kalkulation, Organisation, Marketing sind für eine erfolgreiche Selbständigkeit unerlässlich.

Was kann sie tun? Neuen Antrag stellen?

Ja klar, und den Selbständigkeitsmurks gleich beenden, bringt nur Probleme.

Und wie ist das zu verstehen?

Gewerbe abmelden und neuen Antrag stellen. Es könnte hilfreich sein, diese Probleme dem Arbeitsberater darzulegen und auf eine Weiterbildung oder Umschulung zu hoffen. Nach einer Umschulung im kaufmännischen Bereich ist auch eine Gewinn- und Verlustrechnung durchaus machbar. Aber man kann auch privat VHS-Kurse zu solchen Themen belegen.

Ohne geht es einfach nicht, denn auch das Finanzamt will so etwas sehen!

Gruß

Anne

MOD: Artikel (analog zu Ursprungs- bzw. Vorposting(s)) editiert

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WIDERSPRUCH einlegen, NICHT NEUEN ANTRAG!
Hallo

Er meint damit, dass jemand, der damit überfordert ist, eine Gewinn- und Verlustrechnung dem Amt vorzulegen, […]

Eine Gewinn- und Verlustrechnung kommt doch eigentlich in der regulären doppelten Buchführung mit Bilanz vor, und in die GuV kommen z. B. auch nicht alle Ausgaben rein. Was man aktiviert – also als Bestand hinterher in die Bilanz reinschreibt – gehört nicht in die GuV.

Es ist mit GuV meistens eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) gemeint, wo halt die Ausgaben auf eine Seite und die Einnahmen auf die andere Seite gehören, chronologisch geordnet.

Vielleicht wollte die Fragestellerin eine richtige GuV und damit auch eine Bilanz mit Grundbuch und Hauptbuch erstellen und war damit überfordert.

Ein wenig Buchhaltung, Kalkulation, Organisation, Marketing sind für eine erfolgreiche Selbständigkeit unerlässlich.

Das stimmt natürlich.

Eigentlich bieten die ARGEn Existenzgründerseminare an, aber die sind nicht immer sehr gut.

Was kann sie tun? Neuen Antrag stellen?

Sie kann auch Widerspruch einlegen.

Sie hat doch einen richtigen Ablehnungsbescheid bekommen?

Man hätte ihr ja ein Existenzgründerseminar anbieten oder sie in irgendeiner Weise beraten können, wenn sie von der Erstellung dieser GuV so überfordert war. Damit könnte der Widerspruch begründet werden.

Ja klar, und den Selbständigkeitsmurks gleich beenden, bringt nur Probleme.

Und wie ist das zu verstehen?

Die ARGEn sind damit überfordert.

Wer schön brav zu Hause bleibt und in den Flachbildfernseher schaut, anstatt hier solche störenden Aktivitäten an den Tag zu legen, bekommt sein Geld wesentlich problemloser.

Gewerbe abmelden und neuen Antrag stellen.

NEIN! Nicht neuen Antrag stellen, sondern auf Bearbeitung des alten Antrages bestehen! Man kann ja nicht rückwirkend einen Antrag stellen. Man bekommt ja erst ab dem Zeitpunkt Geld, ab dem man den Antrag gestellt hat!

Da sie in Bezug G+V völlig überfordert ist/war und auch der Perso erst beantragt werden musste, hat sie dummerweise 2 Terminaufforderungen der ARGE nicht wahrgenommen.

Hat sie sich denn gar nicht gemeldet bei der ARGE?
Waren das so offizielle schriftliche Terminaufforderungen, bei denen auch dabeistand, was es für Konsequenzen haben kann, wenn man sie nicht wahrnimmt?

Hm, wenn Ersteres nein und Zweiteres ja, dann muss sie vielleicht doch einen neuen Antrag stellen.

Ist das Gewerbe denn überhaupt schon angemeldet?
Sie kann auch eine EÜR schreiben, bei der auf beiden Seiten eine 0,00 € steht.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Artikel (analog zu Ursprungs- bzw. Vorposting(s)) editiert

Hallo Simsy

Ja klar, und den Selbständigkeitsmurks gleich beenden, bringt nur Probleme.

Und wie ist das zu verstehen?

Die ARGEn sind damit überfordert.

Wer schön brav zu Hause bleibt und in den Flachbildfernseher
schaut, anstatt hier solche störenden Aktivitäten an den Tag
zu legen, bekommt sein Geld wesentlich problemloser.

das ist genauso gewollt

Gewerbe abmelden und neuen Antrag stellen.

NEIN! Nicht neuen Antrag stellen, sondern auf Bearbeitung des

doch Simsy, bei fehlender Mitwirkung wird der Widerspruch sicher abgelehnt, das ist nur Zeitverschwendung

Hat sie sich denn gar nicht gemeldet bei der ARGE?
Waren das so offizielle schriftliche Terminaufforderungen, bei
denen auch dabeistand, was es für Konsequenzen haben kann,
wenn man sie nicht wahrnimmt?

Hm, wenn Ersteres nein und Zweiteres ja, dann muss sie
vielleicht doch einen neuen Antrag stellen.

wird wohl nicht anders werden

Ist das Gewerbe denn überhaupt schon angemeldet?
Sie kann auch eine EÜR schreiben, bei der auf beiden Seiten
eine 0,00 € steht.

Viele Grüße
Simsy

LG
Mikesch