Person 1 (Nachfolgend MANN) lebt mit Person 2 (Nachfolgend FRAU) seit ca. 3 Jahren zusammen.
Ein MANN und eine FRAU wohnten bis vor einem Jahr mit dem Bruder des MANNES in einer 3-Zimmer-Wohnung. Der MANN und sein Bruder waren Mieter und haben sich alles geteilt, was Kosten anging. Während dieser Zeit hat sich die FRAU nicht mehr um ihr Arbeitslosengeld gekümmert und hat den Anspruch daraufhin verloren, was für den MANN und die FRAU aber nicht tragisch war, weil der MANN genug verdiente und aufgrund der Wohnsituation genug für beide über hatte.
Weil es aber auf Dauer zu eng wurde, haben sich der MANN und die FRAU eine eigene Wohnung genommen.
In der Zwischenzeit hatte der MANN aber einen Kredit aufgenommen und kann den inzwischen nicht mehr bezahlen. Auch die Kosten der neuen Wohnung inkl. Strom und Gas waren nicht mehr tragfähig, was zur Einstellung der Versorgung geführt hat.
Inzwischen wird das Gehalt des MANNES schon gepfändet, und er hat somit knappe 1 000 € für beide.
Beim Amt sagte man denen, dass der FRAU „nur“ 70 € zustünden, weil es eine eheähnliche Gemeinschaft sei.
Kann man mal erklären, warum es nur 70 € sind bei der Situation?
Hinweis zur Miete: warm bei 56 qm = 480 €.
Stimmt das mit den 70 €?
Wenn nicht, wo können der MANN und die FRAU sich dagegen wehren?
MfG
Kai
MOD: Text zur besseren Lesbarkeit editiert (u. a. Absätze und Artikel eingefügt)
Kann man mal erklären, warum es nur 70 € sind bei der Situation?
weil das die Grundsicherungsgrenze für 2 Personen ist
Hinweis zur Miete: warm bei 56 qm = 480 €.
Stimmt das mit den 70 €?
es stimmt
Wenn nicht, wo können der MANN und die FRAU sich dagegen wehren?
damit erledigt, das mit dem Wehren
MfG
Kai
LG
Der Mikesch
MOD: Artikel (analog zu Ursprungsposting) überarbeitet
Kann man mal erklären, warum es nur 70 € sind bei der Situation?
Regelsatz für 2 Personen 632 € + KdU (Miete) 438 € macht 1 070 € Anspruch, damit sind die 70 € erklärt.
Wie wäre es denn mal mit bissel nebenbei jobben??
LG
Mikesch
MOD: Artikel (analog zu Ursprungsposting) überarbeitet
70 € stimmt definitiv nicht
Hallo,
bei dem hier vorliegenden Beispiel komme ich auf einen Anspruch der Größenordnung von € 330,00 bis € 380,00.
Jedoch kann hier nur Genaueres gesagt werden, wenn bekannt ist,
a) wie viel vom Gehalt gepfändet wird (Bruttoeinkommen),
b) wie hoch die Miete (warm) ist.
P.S.: Das Einkommen des MANNES muss noch bereinigt werden.
Grüße
MOD: Artikel zur besseren Lesbarkeit editiert
Hallo Ohli
Hallo,
bei dem hier vorliegenden Beispiel komme ich auf einen Anspruch in der Größenordnung € 330,00 bis € 380,00.
Jedoch kann hier nur Genaueres gesagt werden, wenn bekannt ist,
das würde mich aber mal interessieren, wie du da drauf kommst 
a) wie viel vom Gehalt gepfändet wird (Bruttoeinkommen)
gepfändet wird vom Nettoeinkommen…
und Schulden sind überhaupt nicht interessant für die Berechnung der Regelleistung; damit ist das Netto hier sogar noch höher, da die Pfändungsgrenze bei 989 € liegt,
b) wie hoch die Miete (warm) ist.
ist bekannt, 480 € warm, nur nicht wie hoch der angemessene Satz der Gemeinde ist
P.S.: Das Einkommen des MANNES muss noch bereinigt werden.
Rechnet man nun noch die Freibeträge runter, hab das mal mit 1 300 € netto getan, macht das –280 € plus noch evtl. ein paar Fahrkilometer und Haftpflichtpauschale fürs Auto = 15 €; kämen wir ungefähr bei 1 000 € an.
Wäre interessant, wie viel Geld gepfändet wird, das wäre dann das exakte Netto als Berechnungsgrundlage.
Schulden sind jedenfalls überhaupt nicht relevant, weil die ja dann der Allgemeinheit zur Last fallen würden.
Grüße
LG
Mikesch
MOD: Artikel zur besseren Lesbarkeit (und analog zum Vorposting) editiert
Hallo…
genau, gepfändet wird vom Nettoeinkommen, wie Ihnen im anderen Brett richtig beantwortet wurde.
Tatsache ist aber, dass nur ein Teil des gepfändeten Einkommens als Einkommen auf das Alg II angerechnet wird.
Wenn der gepfändete Betrag dem Schuldner aufgezwungen wurde, wird das gepfändete Einkommen gar nicht auf das Alg II angerechnet.
Grüße
Hallo
Hallo…
genau, gepfändet wird vom Nettoeinkommen, wie Ihnen im anderen Brett richtig beantwortet wurde.
Tatsache ist aber, dass nur ein Teil des gepfändeten Einkommens als Einkommen auf das Alg II angerechnet wird.
Wenn der gepfändete Betrag dem Schuldner aufgezwungen wurde,
Also mit anderen Worten: Wenn dem Schuldner der Kredit aufgezwungen wurde, ist das nicht anrechnungsfähig?? Wenn er Strom und Gas aufgezwungen bekam und jetzt gepfändet wird, soll die Allgemeinheit dafür zahlen??
Das bedarf aber mal einer genauen Erklärung. Meine Info heute war, dass Schulden keine Rolle spielen, nur in ganz gesonderten Fällen evtl. Wenn ich mir das andere Posting des Fragestellers ansehe, liegen hier sicher keine besonderen Gründe vor, sondern eher ein recht sorgloser Umgang mit Geld, solange genug davon da war.
wird das gepfändete Einkommen gar nicht auf das Alg II angerechnet.
Grüße
ebenso
Der Mikesch
Hallo.
Das gilt nur bei Lohn- und Gehaltspfändungen bis zur Einkommensgrenze, was ja auch irgendwo nachvollziehbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat, glaube ich, im Jahr 2005 od. 2006 mal ganz simpel entschieden, dass entscheidend ist, ob der Antragsteller AM TAG DER ANTRAGSTELLUNG hilfebedürftig ist oder nicht bzw. was der Antragsteller ZUR FREIEN VERFÜGUNG hat.
Und so eine Lohnpfändung kann natürlich zur Hilfebedürftigkeit führen.
Es ist natürlich ein Widerspruch dazu, das die ARGE nicht für Schulden aufkommen muss.
Gruß
Hallo Ohli
also der Kater kommt grad aus der Leistungsabteilung, und Folgendes ist der Sachstand: Schulden werden NICHT runtergerechnet. Sollte es solche Entscheidungen geben, dann sind das ganz bestimmte Einzelfallentscheidungen und mit Sicherheit nicht zu verallgemeinern!
Schulden sind nicht auf die Allgemeinheit abwälzbar… Aus, Ende.
Der Mikesch
[MOD] Vollzitat entfernt