Zu viel gezahltes Kindergeld

Hallo, vielleicht weiss ja jemand eine Antwort auf meine Frage oder hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht:

Eine 24-jährige Person (Jahrgang 1983) befindet sich noch in Ausbildung und erhält daher Kindergeld. Auch nach dem 25. Geburtstag überweist die Familienkasse weiterhin das Geld, was die Person nicht verwundert, da sie davon ausgeht, dass sie Anspruch bis zum 27. Lebensjahr hat.
Einige Monate später, die Zahlungen laufen immer noch, erfährt die Person, dass sie eigentlich nur bis zum 25. Lebensjahr Anspruch gehabt hätte. Mittlerweile wurden also mehrere hundert Euro überzahlt.

Nun die Frage: Muss die Person das Geld zurückbezahlen, auch wenn die Schuld nicht bei ihr lag, sondern bei der Familienkasse? Die Überzahlung erfolgte schließlich nicht aufgrund fehlerhafter Angaben.

Ich bin gespannt auf eure Antworten, vielen Dank dafür im Voraus.
LG, Nicole

MOD:zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

dfghjl

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Ja sicher, denn auch Behörden unterlaufen hin und wieder mal Fehler.
Mann kann aber sicher eine Ratenzahlung vereinbaren.

hallo!

in einigen fällen muss man zuviel ausbezahlte gelder nicht erstatten! ob das hier zutrifft, weiß ich nicht sicher, aber such mal unter dem begriff „unechte rückwirkung“.

Das Geld gehört…
dem Kindergeld-Bezieher, doch nicht rechtmäßig.

Hallo Nicole,

wie kann sich einem diese Frage überhaupt stellen?

Wenn dir die Bedienung im Cafe zu viel Wechselgeld herausgibt, darfst du das natürlich behalten. Warum denn auch nicht, du kannst ja nichts dafür.

Und wenn du irgendwo versehentlich zuviel bezahlst, darf das Derjenige dann auch behalten?

Grüße
Didi

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo…

Mich würde hier mal interessieren, warum diese Person denn nur Anspruch bis zum 25. Lebensjahr haben soll? Wenn sie in der Ausbildung ist, hat sie doch Anspruch bis zum 27. Lebensjahr??!!

Gruß

Halo,

ich bin jetzt nicht der große Kindergeldexperte, aber grundsätzlich kennt das Verwaltungsrecht Erstattungsansprüche analog § 812 BGB. Die sind entweder spezialgesetzlich geregelt, oder man behilft sich mit allgemeinen Regelungen wie § 49a VwVfG.
Und wenn man damit nicht weiter kommt, gibt es noch die nette Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanpruchs. Also wenn die Zahlung wirklich ohne Rechtsgrund erfolgte, muss man wohl davon ausgehen, dass eine Rückzahlung fällig ist, wenn es der Behörde auffällt.

Gruß vom Wiz

[MOD] Vollzitat entfernt

Grüße
A.

Hallo

Bei Kindergeld scheint es so zu sein, dass man es zurückzahlen muss, siehe Wiz.

Ich möchte nur vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass das nicht bei allen Geldern so ist. Bei Sozialhilfe und ALG II ist das nicht so, wenn man es schon ausgegeben hat und nicht wusste oder im normalen Rahmen nicht wissen konnte, dass es sich um eine Überzahlung handelte.

Viele Grüße
Simsy