Hallo!
Zunächst bitte ich um Nachsicht, falls sich meine Frage auf etwas ganz Selbstverständliches bezieht. Ich habe von derlei Dingen wenig Ahnung und möchte mich wegen einer Diskussion im Bekanntenkreis kundig machen:
Kann ein Selbstständiger (Ein-Mann-Betrieb, keine Scheinselbstständigkeit), der aufgrund einer Krankheit (keine Berufskrankheit) nicht mehr voll arbeitsfähig ist, ein Recht auf Mietzuschuss oder ähnliche Hilfen geltend machen?
Mit Dank schon mal für hilfreiche Antwort!
Hannes
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