Hallo,
mit dem siebenten Gesetz zur Änderung des SGB III wird ja der Bezug von Alg für ältere AN verlängert.
Kann mir mal jemand sagen, ob ich mit meiner Interpretation richtig liege?
SGB III
§ 127 (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.
§ 434r (1) Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer dem Lebensalter des Arbeitslosen entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach § 27 (2) in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung am 31. Dezember 2007 noch nicht ausgeschöpft, erhöht sich die Anspruchsdauer bei Arbeitslosen die vor dem 1. Januar das 50. Lebensjahr vollendet haben, auf 15 Monate.
Das bedeutet im konkreten Fall einer Person A, deren Anspruch am 1.1.2007 entsteht und die am 17.5.2007 das 50. Lebensjahr vollendet eine Verlängerung der Bezugsdauer von Alg auf 15 Monate.
Auch nach der geänderten Gesetzgebung hätte diese Person jedoch nur Anspruch auf 12 Monate Alg.
Dies stellt in meinen Augen eine Benachteiligung der Personen dar, deren Anspruch ab 1.1.2008 entsteht und die anschließend ebenfalls während des Bezuges von Alg das 50. Lebensjahr vollenden.
cu
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