wird die Halbwaisenrente bei der Ermittlung der Einkommensgrenze zum Bezug von Kindergeld angerechnet?
Angenommen, ein Auszubildender, noch 18 Jahre, erhält 157 € Halbwaisenrente; der monatl. Bruttolohn beträgt ca. 820 €. (Davon sollen jetzt monatlich 100 € als Bruttogeldumwandlung in die Altersvorsorge gezahlt werden.)
Für gewöhnlich zahlt die FamKa bis zum Ende der Ausbildung Kindergeld; wenn man noch studiert, dann bis zum 25. Lebensjahr, egal, wie viel man verdient.