Kindergeld: Anrechnung der Halbwaisenrente?

Hallo zusammen,

wird die Halbwaisenrente bei der Ermittlung der Einkommensgrenze zum Bezug von Kindergeld angerechnet?

Angenommen, ein Auszubildender, noch 18 Jahre, erhält 157 € Halbwaisenrente; der monatl. Bruttolohn beträgt ca. 820 €. (Davon sollen jetzt monatlich 100 € als Bruttogeldumwandlung in die Altersvorsorge gezahlt werden.)

Zahlt die Familienkasse weiterhin Kindergeld?

Danke für Antworten!

Gruß
Jörg

Hallöchen…

Für gewöhnlich zahlt die FamKa bis zum Ende der Ausbildung Kindergeld; wenn man noch studiert, dann bis zum 25. Lebensjahr, egal, wie viel man verdient.

Hallo Jessy,

vielen dank für die Info!

Aber was hat es dann mit der Einkommensgrenze auf sich???

Hier ist ja zwischendurch auch zu lesen, dass man das erhaltene Kindergeld bei Überschreiten der Einkommensgrenze zurückzahlen muss.

Wäre für weitere Tipps bzgl. der Rechtslage dankbar.

Gruß
Jörg

Es ist nur bis zum 18. Geburtstag egal, wie viel das Kind verdient. :frowning:

Wie das mit der Einkunftsgrenze funktioniert, steht bei http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Gruß
JoKu

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