Ich hoffe, ich bin in diesem Brett richtig:
Um es vorweg zu sagen, dies ist ein reiner angenommener Fall.
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage:
Angenommen, eine Firma geht in die Insolvenz; wiederum angenommen, es gibt eine Kündigung; wieder angenommen, der Arbeitnehmer wird psychisch krank durch diese Kündigung und den Stress der Insolvenz.
Wie sieht das dann aus? Bekommt er nach den drei Monaten Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld?
Vielen Dank für Eure Antwort
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht
Hallo,
da vermischst Du einige Dinge. Zunächst einmal könnte es sein, dass der Arbeitnehmer Insolvenzgeld erhält. Da hierzu nichts aus Deiner Frage hervorgeht, hier ein Link: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/Navigation/zen…
Was danach ist, hat mit der Insolvenz nur was zu tun, wenn das Arbeitsverhältnis dann noch besteht. Stellt der Insolvenzverwalter den AN frei, kann dieser ALG I beantragen, ansonsten wird der Lohn vom Insolvenzverwalter bezahlt. Wenn der AN Anspruch auf andere Leistungen hat, steht die Insolvenz des Arbeitgebers dem erstmal nicht entgegen.
Nach Kündigung gilt: Wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ALG I hat, wird er dieses bekommen. Gleiches gilt für das Krankengeld. Das ist dann eine Frage, die der Arbeitnehmer wohl am besten mit dem Arbeitsamt und der Krankenkasse klärt, denn erfahrungsgemäß machen die Beratungsstellen dort ganz gute Beratung zu ihren Leistungen.
Gruß,
Oskar