Datenschutzvorschrift des Sozialamtes

Darf das Sozialamt an Dritte, z. B. den Vermieter, Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse herausgeben und Daten übermitteln?

Mein ehemaliger Vermieter behauptet, er hätte vom Amt die Erkenntnis erlangt, wir würden Leistungen aus Alg II beziehen, obwohl wir nur Wohngeld beantragt hatten. Diese Unterstützung wurde jedoch von Amtswegen abgelehnt, da wir über dem Regelsatz liegen.

Wer kennt sich hier aus?

Für eine fachkundige Auskunft bin ich dankbar.

Gruß Sabine

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo Sabine,

ich habe gerade die Erfahrung gemacht, dass man in der Regel über normale Wege keine Auskunft erhalten kann, auch wenn man der Vermieter und sogar die Tochter in einer Person ist.
Dein Vermieter kann nur Informationen erhalten, indem er jemanden privat kennt, der ihm diese Informationen besorgt; das wirst Du aber nie Beweisen können. Somit kannst Du versuchen, wegen dieses Vorfalls evtl. die Zuständigkeit des Behörde zu ändern, was auch schwierig ist.

Meine Erfahrung ist die:
Meine Mutter wohnt in meinem Haus und hat über einen Rechtsanwalt eine Wohngeldbescheinigung vorgelegt und behauptet jetzt, sie hätte einen Mietvertrag. Das Wohnungs- und Sozialamt gibt aber nur meiner Mutter Auskunft. Ich weiß ganz genau, ich habe von meiner Mutter nie einen Euro oder eine Mark Miete bekommen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

MfG
Chrisi