Hartz IV

Liebe Wissende!

Mal angenommen:
Mrs X hat einen Arbeitsvertrag vom 01.05. bis 31.08.2008. Hat vorher zwei Monate Hartz IV bezogen.
Das Geld für August wird Ende August aufs Konto überwiesen (steht auch Ende August auf den Kontoauszügen). Die Sachbearbeiterin meint nun, dieses Geld müsste für September reichen, Mrs X stünde erst wieder Unterstützung ab Oktober zu…

Ist das tatsächlich so? Denn dieses Geld ist ja das Leistungsentgelt für die geleistete Arbeit…
Oder hat Mrs X einfach nur einen Wurm im Hirn??
Mrs X wäre für Rat oder wahlweise Wurmentfernung sehr dankbar!!!

LG
bicy

Hio,

wenn das Geld für August im August zufließt, hat man ab Sept. wieder Anspruch, es sei denn, im Mai bekam man Geld von der AA und der Lohn für Mai floss auch im Mai zu, dann wird der Mai vermutlich mit den späteren Leistungen verrechnet bzw. zurückgefordert.

Agnes

Danke Agnes,

nein, das Geld für Mai hat Mrs X schnellstmöglich zurückgezahlt! Sollte ja nur bei der Überbrückung helfen! Wäre außerdem unlogisch, im September arbeitslos gemeldet zu sein und dann auch keine KV zu haben???

bicy

Hi,

ich glaube, bei der KK ist man einige Wochen nachversichert.

Bei Alg II gilt jedenfalls das Zuflussprinzip, und wenn im Sept. kein Geld zufließt, hat man auch wieder Anspruch.

Agnes

Hi Agnes!

Danke dir vielmals!!!

big hug
Bianca