Hallo,
ich hab’ hier folgenden Fall und weiß nicht weiter:
Frau A hat im Jahr 2007 ein Kind bekommen. Sie ist alleinerziehend und hat das Elterngeld auf zwei Jahre verteilt.
Wie ist es jetzt, wenn Frau A mit einem Mann zusammenzieht (nicht Vater des Kindes)? Die Frau geht aber weiterhin nicht zum Arbeiten. Erhält sie nach dem Elterngeld Alg II, so wie sie es auch erhalten würde, wenn sie weiterhin alleinerziehend wäre?!
Danke!!
Grüße
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