Alg II bei Lebensgemeinschaft

Hallo,

ich hab’ hier folgenden Fall und weiß nicht weiter:

Frau A hat im Jahr 2007 ein Kind bekommen. Sie ist alleinerziehend und hat das Elterngeld auf zwei Jahre verteilt.

Wie ist es jetzt, wenn Frau A mit einem Mann zusammenzieht (nicht Vater des Kindes)? Die Frau geht aber weiterhin nicht zum Arbeiten. Erhält sie nach dem Elterngeld Alg II, so wie sie es auch erhalten würde, wenn sie weiterhin alleinerziehend wäre?!

Danke!!

Grüße

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Hallo!

Erhält sie nach dem Elterngeld Alg II, sowie sie es auch erhalten würde, wenn sie weiterhin alleinerziehend wäre?!

Das hängt davon ab, ob sie mit dem Mann eine Wohn- oder eine Bedarfsgemeinschaft bildet und ob das Einkommen des Mannes zum Lebensunterhalt der drei ausreicht. Soll ja vorkommen.

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