Frage zu Wohnungswechsel bei Hartz-IV-Empfänger

Hallo!

Herr X ist seit einiger Zeit Alg-II-Empfänger und wohnt zur Zeit in einer 72 m²-Altbauwohnung in Berlin. Die Kaltmiete beträgt 303 €.
Leider muss sich Herr X immer wieder mit der Lärmbelästigung auseinandersetzen, die von den Mietern über ihm verursacht wird (z. B.lauter Fernseher bis spät in die Nacht).

Nun möchte Herr X gerne die Wohnung wechseln. Allerdings ist das als Alg-II-Empfänger ja nicht so einfach. Das wird ja (zu Recht) nicht ohne weiteres bewilligt.

Jetzt ist aber durch einen Zufall folgende Situation eingetreten:
Ein guter Freund von Herrn X zieht demnächst mit seiner Freundin in eine größere Wohnung.
Herr X hat nun die Möglichkeit die Wohnung seines Freundes zu bekommen. Die Wohnung ist zwar viel kleiner als die jetzige, aber dies würde Herrn X nicht stören, da er ohnehin Single ist. Wichtig ist Herrn X die Tatsache, ohne Lärmbelästigung leben zu können. Die Wohnung liegt im letzten Stock, daher gibt es auch keine Mietpartei, die drüber wohnt.
Die Warmmiete beträgt für die neue Wohnung 350 €. Dies sind sogar über 10 € weniger als Herr X im Moment als Warmmiete zahlt.
Die könnte dem Jobcenter doch nur Recht sein, oder?

Das größte Problem dürfte doch die Mietkaution (wahrscheinlich 3 Monatsmieten), Renovierungs- bzw. Umzugskosten und die Miete für die alte Wohnung (Kündigungsfrist 3 Monate) sein, oder?

Aber bei diesem Problem würde die Familie von Herrn X aushelfen, so dass dem Jobcenter dafür keine Kosten entstehen.

Wie sehen denn die Chancen für einen Umzug von Herrn X aus, und welchen Antrag muss er sich denn gegebenfalls bei seinem Jobcenter besorgen?

Über den Expertenrat von hier würde sich Herr X sehr freuen.

Vielen Dank

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht und Text formell editiert

Hallo

Meines Wissens dürfte es kein Problem bei einem Umzug geben, der den Staat nichts kostet. Mit der Kaution sollte er es immerhin versuchen, dass das Amt sie übernimmt, schließlich geht es dabei ja nur um ein Darlehen, und die Kaution der alten Wohnung kommt ja auch zurück (oder?).

Er muss aber trotzdem auf jeden Fall eine Genehmigung von der ARGE haben, dass sie die Kosten für die Miete übernehmen wird, was sie aber meines Wissen tun muss. Wenn sie es nicht tun will, dann würde ich das für deren Unwissen oder eine Schikane halten.

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hi,

in einem solchen Fall, dass Herr X die Kaution selber aufbringen kann UND die neue Miete sogar geringer ist als die alte sowie auch noch angemessen (360,00 EUR in B für eine Person), könnte er sogar ohne Zustimmung des JC umziehen. Das Amt zahlt dann einfach die neue geringere Miete weiter (Ummeldung und Mietvertrag müssen natürlich schnellstmöglich eingereicht werden).

Ich würde aber trotzdem empfehlen, den Wohnungswechsel zu beantragen (mit Mietangebot vorsprechen) und die Gründe dafür darzulegen; oft lassen die Mitarbeiter mit sich reden und Herr X bekommt sogar noch die Kaution.

Grüße
Kristin

Hi!

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Herr X hatte gehört, dass Jobcenter würde sich bei Umzügen immer etwas anstellen.

Dann wird Herr X mal das Angebot für die Wohnung beim Jobcenter einreichen.

Gruß
Maternus

MOD: Zeilenumbrüche entfernt