Hallo!
Herr X ist seit einiger Zeit Alg-II-Empfänger und wohnt zur Zeit in einer 72 m²-Altbauwohnung in Berlin. Die Kaltmiete beträgt 303 €.
Leider muss sich Herr X immer wieder mit der Lärmbelästigung auseinandersetzen, die von den Mietern über ihm verursacht wird (z. B.lauter Fernseher bis spät in die Nacht).
Nun möchte Herr X gerne die Wohnung wechseln. Allerdings ist das als Alg-II-Empfänger ja nicht so einfach. Das wird ja (zu Recht) nicht ohne weiteres bewilligt.
Jetzt ist aber durch einen Zufall folgende Situation eingetreten:
Ein guter Freund von Herrn X zieht demnächst mit seiner Freundin in eine größere Wohnung.
Herr X hat nun die Möglichkeit die Wohnung seines Freundes zu bekommen. Die Wohnung ist zwar viel kleiner als die jetzige, aber dies würde Herrn X nicht stören, da er ohnehin Single ist. Wichtig ist Herrn X die Tatsache, ohne Lärmbelästigung leben zu können. Die Wohnung liegt im letzten Stock, daher gibt es auch keine Mietpartei, die drüber wohnt.
Die Warmmiete beträgt für die neue Wohnung 350 €. Dies sind sogar über 10 € weniger als Herr X im Moment als Warmmiete zahlt.
Die könnte dem Jobcenter doch nur Recht sein, oder?
Das größte Problem dürfte doch die Mietkaution (wahrscheinlich 3 Monatsmieten), Renovierungs- bzw. Umzugskosten und die Miete für die alte Wohnung (Kündigungsfrist 3 Monate) sein, oder?
Aber bei diesem Problem würde die Familie von Herrn X aushelfen, so dass dem Jobcenter dafür keine Kosten entstehen.
Wie sehen denn die Chancen für einen Umzug von Herrn X aus, und welchen Antrag muss er sich denn gegebenfalls bei seinem Jobcenter besorgen?
Über den Expertenrat von hier würde sich Herr X sehr freuen.
Vielen Dank
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