Anspruch auf Kindergeld/selbständige Tätigkeit

Hallo wer-weiß-was-Gemeinde! :wink:

Die Suchfunktion zeigt mir leider nur ältere Artikel, deswegen hier nochmal die Frage nach der aktuellen Situation.

Mir wurde von Bekannten erzählt, dass Kindergeld nicht mehr gezahlt würde, sobald man eine selbständige Tätigkeit aufnimmt/ein Gewerbe anmeldet – unabhängig von dem erzielten Einkommen. Auch wenn die Berufsausbildung nebenher davon unbetroffen weiterhin erfolgt.

Ist dies richtig oder gibt es speziellere Regelungsnormen?

Vielen Dank für Eure Antwort.

MfG,
LetMeAskYou

Hallo,

hier sind die neuesten Richtlinien bzw. Gesetze von 2007: http://www.lbv.nrw.de/kindergeld/allgemeines_kinderg… -> „(siehe auch Herabsetzung der Altersgrenze)“ unter Nr. 3.
Es ist alles mit vielen Hyperlinks versehen.

Grüße

[MOD] Vollzitat entfernt

Mir wurde von Bekannten erzählt, dass Kindergeld nicht mehr gezahlt würde, sobald man eine selbständige Tätigkeit aufnimmt/ein Gewerbe anmeldet – unabhängig von dem erzielten Einkommen.

Stimmt so nicht ganz.

Wie das mit der Einkunftsgrenze wirklich funktioniert, steht bei http://www.klicktipps.de/kindergeld.php.

Gruß
JoKu

MOD: Zeilenumbrüche entfernt