Auch vor 25 eigene bezuschusste Wohnung möglich?

Hallo,

stimmt es, dass man als unter 25jähriger nur eine Wohnung vom Staat (Wohngeld, AlG I(I)) bezuschusst bekommt, wenn es dem Kind nicht zumutbar ist bei den Eltern wohnen zu bleiben?

Fall:

Kind (19) macht eine Ausbildung und wohnt in einer 2ZKB-Wohnung mit ihrer Mutter zusammen, die AlG II für sich und das Kind + das Kindergeld für das Kind erhält.

Mutter und Kind verstehen sich immer weniger und für beide ist es auf lange Sicht nicht weiterhin zumutbar zusammen zu wohnen.

Welche Gründe gibt es (noch), damit das Kind oder Kinder allgemein eine Wohnung bezuschusst bekommen, die sie alleine auch unter 25 bewohnen dürfen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo

Welche Gründe gibt es (noch), damit das Kind oder Kinder
allgemein eine Wohnung bezuschusst bekommen, die sie alleine
auch unter 25 bewohnen dürfen?

Zerrüttete Verhältnisse wären tatsächlich ein Grund, aber ich weiß nicht, was da alles vorfallen muss, und wie und auf welche Weise man das nachweisen/glaubhaft machen muss, um als Grund anerkannt zu werden.

Ich denke, das wird nicht einfach sein.

Ansonsten gibt es als Grund nur, wenn die Tochter ein Kind hat oder kriegt. Oder natürlich, wenn der Arbeitsplatz zu weit weg ist, aber das ist ja nicht der Fall.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

in Berlin würde man dich zur sozialen Wohnhilfe schicken, die eine Stellungnahme zum Auszug erstellen. Daran ist das JobCenter nicht gebunden, aber in der Regel wird danach entschieden. Weiß allerdings nicht, ob das überall so gehandhabt wird und würde an deiner Stelle mal beim zuständigen Sachbearbeiter vorsprechen.

Gruß
Kristin

eine eigene bg kann man schon ab 15 gründen, wenn es die ausbildung nötig macht…(also nichts daheim zu finden ist, mit den üblichen zu mutbaren fahrzeiten:smile: )

eine eigene bg kann man schon ab 15 gründen, wenn es die
ausbildung nötig macht…(also nichts daheim zu finden ist,
mit den üblichen zu mutbaren fahrzeiten:smile: )

Hallo,

hier geht´s aber nicht um BG gründen, sondern um Wohnung bezahlt bekommen…

Gruß
Kristin

eine eigene bg kann man schon ab 15 gründen, wenn es die
ausbildung nötig macht…(also nichts daheim zu finden ist,
mit den üblichen zu mutbaren fahrzeiten:smile: )

Hallo,

hier geht´s aber nicht um BG gründen, sondern um Wohnung
bezahlt bekommen…

Das ist in diesem Fall dasselbe.
Wenn jemand eine eigene BG gründen darf, dann bekommt derjenige auch eine Wohnung finanziert.

Viele Grüße
Simsy

Das ist in diesem Fall dasselbe.
Wenn jemand eine eigene BG gründen darf, dann bekommt
derjenige auch eine Wohnung finanziert.

Hallo,

nicht unbedingt, siehe § 22 Abs. 2a SGB II:

"Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen."

Deswegen: immer vorher beim Amt vorsprechen.

Gruß
Kristin

Hallo

Wenn jemand eine eigene BG gründen darf, dann bekommt
derjenige auch eine Wohnung finanziert.

nicht unbedingt, siehe § 22 Abs. 2a SGB II:

Das ist mir bekannt, was da drinsteht.
Dieser § 22 sagt mit anderen Worten aus, dass Personen unter 25 zur BG der Eltern gehören und deswegen weniger Geld, insbesondere kein Geld für eine eigene Wohnung bekommen, und dass sie die Genehmigung des Amtes einholen müssen, um eine eigene BG zu gründen.

Wer eine eigene BG darstellt, kriegt natürlich auch Miete bezahlt.

Jetzt reicht es aber mit der Wortklauberei.

Viele grüße
Simsy

Wer eine eigene BG darstellt, kriegt natürlich auch Miete
bezahlt.

OK, WENN schon ein eigener Haushalt existiert, DANN wird dieser selbstverständlich auch bei unter 25jährigen finanziert.

Jetzt reicht es aber mit der Wortklauberei.

Jup.

Gruß Kristin