Versuch
Hi!
Ich versuche es mal in kurze Worte zu fassen.
Es wird ein sogenanntes Sollentgelt ermittelt.
Das ist die Knete, die man bekommen würde, wenn man arbeitet, allerdings ohne Mehrarbeit.
Wenn also jemand für 40 Std./Woche 2000€ bekommt und nie Mehrarbeit macht, dann ist das das Sollentgelt.
Hat jemand eine vertragliche Arbeitszeit von nur 30 Std, für die er 1500€ bekommt, er macht aber oft 40 Std, hat er (in der Regel - wir sind mit unserem Antrag gescheitert) die AK gezogen.
Nun fällt durch die Kurzarbeit Arbeitszeit und somit Geld weg.
Wenn jemand im ersten Beispiel bei 20 Arbeitstagen (ich vereinfache das mal, aber der Oktober passte da ja sogar) eine Arbeitswoche Kurzarbeit hat, fällt also ein Viertel des Einkommens weg, er bekommt also ein Entgelt von nur 1500 € statt der üblichen 2000 €.
Sein Istentgelt ist also nur 1500 €
Aus diesen beiden Zahlen ermittelt man nun auf Grundlage dieser Tabelle hier
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A06-S…
die sogenannten pauschalierten Nettoentgelte.
Einmal aus dem Sollentgelt und einmal aus dem Istentgelt.
Bei Stkl. IV wäre das im Beispiel
pauschaliertes Netto SOLL 1.308,34€
pauschaliertes Netto IST 1.052,60€
Die Differenz ist dann der „pauschalierte Nettoentgeltausfall“ - hier also 255,74 €
Von diesen 255,74 € bekommt man dann 60% (bzw 67% bei unterhaltsberechtigtem Kind) als Kurzarbeitergeld cash auf die Kralle (also ohne weitere Abzüge)
OK, wenn man gar nicht arbeitet, ist es natürlich recht einfach mit der Differenz…
Ich hoffe, dass das ein wenig verständlich erklärt war…
Wenn nicht:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
VG
Guido