Kurzarbeit

Hallo,

ich habe mal einige Fragen zum Thema Kurzarbeit. Kann mir jemand das Thema etwas näher bringen?

Wie läuft das:
Ich habe gehört, wenn man zum Beispiel in der Kurzarbeit einen Monat zu Hause bleibt, bekommt man vom Arbeitsamt 60 % seines Lohnes.

Wird der noch versteuert? Also hat man dann noch weniger?
Was passiert, wenn man einen halben Monat arbeiten geht? Bekommt man dann von der Firma 50 % und vom Arbeitsamt 50 %??? Hat man also dann ein volles Gehalt?

Würde mich brenned interessieren, darüber mehr zu wissen, also alles, was ihr wisst hilft.

Gruß falken_s

Hi!

Ich habe gerade nicht die Zeit, eine ausführliche Antwort zu schreiben, da das Thema nicht so einfach zu behandeln ist, aber lies Dich mal hier durch:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27694/Navigation/zen…

VG
Guido

Ich hab mir das mal durchgelesen, aber irgendwie finde ich auf meine Fragen keine Antwort.
Wenn du zwischendurch mal Zeit haben solltest…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Ich hab mir das mal durchgelesen,

In der kurzen Zeit?! *fg*

Wenn du zwischendurch mal Zeit haben solltest…

Ich schaue mal, ob ich das heute abend hinbekomme, ok?

VG
Guido

Hallo,

Kurzarbeitergeld hat mit Arbeitslosengeld ziemlich wenig zu tun. Man bekommt immer noch seinen Lohn vom AG ausgezahlt, nur eben weniger als zuvor, da man ja auch weniger Stunden macht und auch der Grundlohn je Std. sinkt (schließlich macht man das ja, wenn der AG zu wenig Geld für seine ganzen Angestellten hat, aber auch nicht auf sie verzichten kann, da sonst der ganze Laden zumacht), und der AG bekommt einen gewissen Prozentsatz von der Arbeitsagentur dazu.

Soweit die Extremgrobfassung.
Wieviel % das am Ende ausmacht, hängt von zu vielen Faktoren ab, u. a. ob vorher Schichtzulagen gezahlt wurden, die dann wegfallen.

Vieles dazu ist also auch unnützes Wissen, wesentlich ist ja meist nur, was am Ende wirklich rauskommt. Und das sieht man meist erst auf der Abrechnung.

Gruß Susanne

Versuch
Hi!

Ich versuche es mal in kurze Worte zu fassen.

Es wird ein sogenanntes Sollentgelt ermittelt.
Das ist die Knete, die man bekommen würde, wenn man arbeitet, allerdings ohne Mehrarbeit.

Wenn also jemand für 40 Std./Woche 2000€ bekommt und nie Mehrarbeit macht, dann ist das das Sollentgelt.

Hat jemand eine vertragliche Arbeitszeit von nur 30 Std, für die er 1500€ bekommt, er macht aber oft 40 Std, hat er (in der Regel - wir sind mit unserem Antrag gescheitert) die AK gezogen.

Nun fällt durch die Kurzarbeit Arbeitszeit und somit Geld weg.

Wenn jemand im ersten Beispiel bei 20 Arbeitstagen (ich vereinfache das mal, aber der Oktober passte da ja sogar) eine Arbeitswoche Kurzarbeit hat, fällt also ein Viertel des Einkommens weg, er bekommt also ein Entgelt von nur 1500 € statt der üblichen 2000 €.

Sein Istentgelt ist also nur 1500 €

Aus diesen beiden Zahlen ermittelt man nun auf Grundlage dieser Tabelle hier
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A06-S…

die sogenannten pauschalierten Nettoentgelte.
Einmal aus dem Sollentgelt und einmal aus dem Istentgelt.

Bei Stkl. IV wäre das im Beispiel
pauschaliertes Netto SOLL 1.308,34€
pauschaliertes Netto IST 1.052,60€

Die Differenz ist dann der „pauschalierte Nettoentgeltausfall“ - hier also 255,74 €

Von diesen 255,74 € bekommt man dann 60% (bzw 67% bei unterhaltsberechtigtem Kind) als Kurzarbeitergeld cash auf die Kralle (also ohne weitere Abzüge)

OK, wenn man gar nicht arbeitet, ist es natürlich recht einfach mit der Differenz…

Ich hoffe, dass das ein wenig verständlich erklärt war…

Wenn nicht:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

VG
Guido

[MOD] Vollzitat entfernt

Danke für deine Infos! :smile:
Ich glaube, ich habe sogar alles verstanden. *g*
Ist ja gar nicht so einfach mit dem SOLL und IST und dann nochmal 60 %.
Aber ich glaube ich hab’s kapiert.

Schade allerdings, dass es immer mehr Kurzarbeit gibt zur Zeit, aber besser, als wenn die Leute auf der Straße stehn.

Vielen Dank nochmal!