Hallo,
nehmen wir mal an:
Herr A, Frau B und Kind C leben zusammen in einer Wohnung. Kind C ist 18 Monate alt. Frau B war bis 06/2008 in Mutterschutz. Seit 07/2008 kann sie aufgrund der Betreuung von C nicht mehr ihren Beruf ausüben.
Arbeitsamt zahlt kein Geld weil Frau C nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, da sie ja auf das Kind aufpassen muss. Hier ist allerdings eine Änderung in Sicht…
Die Krankenkasse möchte Geld von Frau B (freiwillige Weiterversicherung). Das Einkommen von Hr. A ist relativ hoch und das Sozialamt erkennt A & B als eheähnliche Geimeinschaft an und ‚spendiert‘ €50,- monatlich.
Frau B hat keine Einkünfte, aber produziert Kosten (Krankenkasse)
Herr A müsste dafür aufkommen?
Wenn A & B jetzt heiraten, könnte das ganze durch eine Famiienversicherung abgedeckt werden.
Verliert durch die Eheschließung Frau B auch gleichzeitig ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Kinderbetreuung vorausgesetzt)?
Dank von Herrn A & Grüße, olli