Eheschließung & ALG I & Krankenkasse

Hallo,

nehmen wir mal an:

Herr A, Frau B und Kind C leben zusammen in einer Wohnung. Kind C ist 18 Monate alt. Frau B war bis 06/2008 in Mutterschutz. Seit 07/2008 kann sie aufgrund der Betreuung von C nicht mehr ihren Beruf ausüben.

Arbeitsamt zahlt kein Geld weil Frau C nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, da sie ja auf das Kind aufpassen muss. Hier ist allerdings eine Änderung in Sicht…

Die Krankenkasse möchte Geld von Frau B (freiwillige Weiterversicherung). Das Einkommen von Hr. A ist relativ hoch und das Sozialamt erkennt A & B als eheähnliche Geimeinschaft an und ‚spendiert‘ €50,- monatlich.

Frau B hat keine Einkünfte, aber produziert Kosten (Krankenkasse)
Herr A müsste dafür aufkommen?

Wenn A & B jetzt heiraten, könnte das ganze durch eine Famiienversicherung abgedeckt werden.

Verliert durch die Eheschließung Frau B auch gleichzeitig ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Kinderbetreuung vorausgesetzt)?

Dank von Herrn A & Grüße, olli

Hallo,

Verliert durch die Eheschließung Frau B auch gleichzeitig
ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Kinderbetreuung
vorausgesetzt)?

nein, denn ALG1 wird, im Unterschied zu ALG2, bedarfsunabhängig gezahlt.

Gruß

S.J.