eine Mutter (Hartz IV) hat einen Sohn der bis zum 25. Lebenjahr bei Ihr gewohnt hat. Die Mutter hat für Ihren Sohn Kindergeld bekommen.
Jetzt möchte die Kindergeldkasse von der Mutter Nachweise über die Bemühungen (eine Ausbildung zu finden) des Sohnes haben.
Und das von dem Zeitraum Nov.06 bis Jan.08.
Der Sohn sagt, ich hebe doch meine Absagen bzw. Bewerbungen nicht auf.
Die Mutter hat also keine Unterlagen die Beweisen das Ihr Sohn zu diesem Zeitpunkt eine Ausbildung gesucht hat (was er aber getan hat).
Meine Frage.
Wenn die Mutter jetzt Wiederspruch einleget (es handelt sich hier immerhin um über 2000€), wie hoch sind Ihre chancen zu gewinnen.
Die Kindergeldkasse kann doch nicht verlangen das man Jahrelang Unterlagen von Seinem Sohn (der jetzt noch nicht einmal mehr bei Ihr wohnt) aufbewahrt?
Ihr (Harzt IV) Anwältin sagt das sie zahlen soll.
Ich kann das kaum glauben?!
Der Sohn sagt, ich hebe doch meine Absagen bzw. Bewerbungen
nicht auf.
Vielleicht kann er sich ja besinnen, von wo es Absagen gab.
Die dürften dort in den Personalabteilungen nochj in den PCs gespeichert sein.
Hinschreiben und um Kopie bitten!
Die Mutter hat also keine Unterlagen die Beweisen das Ihr Sohn
zu diesem Zeitpunkt eine Ausbildung gesucht hat (was er aber
getan hat).
Schlechte Voraussetzungen für ihren KG-Anspruch.
Gibt es vielleicht noch Anderes in der Zeit, was schneller hilft,
z. B. Praktika des Sohns? Zwischen den Praktika dürfen dann wieder je 4 Monate ohne Nachweise liegen.
Ihr (Harzt IV) Anwältin sagt das sie zahlen soll.
Ich kann das kaum glauben?!
Ihr (Harzt IV) Anwältin sagt das sie zahlen soll.
Ich kann das kaum glauben?!
Zur Frage kann ich nichts sagen, weil ich es nicht weiß.
Ich würde nur anstelle der Mutter zur Not ohne Anwältin - falls nötig - klagen. Eine Chance ist ja vielleicht da, und wenn man keine Anwaltkosten hat, dann riskiert man zumindestens nichts, jedenfalls in finanzieller Hinsicht. Diese Klage würde ja wohl vor das Sozialgericht kommen, und da hat man keine Gerichtskosten, und man kann sich auch selber vertreten (braucht also keinen Anwalt).
Glauben kann ich es übrigens eigentlich auch nicht, weil ja doch das Geld zum Zurückzahlen gar nicht vorhanden ist. Wenn die ganze Zeit kein Kindergeld gekommen wäre, dann wäre ja anstattdessen der gleiche Betrag an ALG II gekommen. Und den kann man ja nicht rückwirkend bekommen. Also müsste man rückwirkend 2 Jahre lang weit unter dem Existenzminimum leben. Das kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen.
Dieses Argument würde ich auf jeden Fall vorbringen.
Oder hätte man es wissen müssen, dass man die Bemühungen nachweisen muss?
Im § 32 des Einkommensteuergesetzes ist gereglt, wann ein Kind steuerlich noch als Kind gilt. Dieses Gesetz ist die Basis für sämtliche Arbeiten der Kindergeldstellen.
Arbeitslosigkeit, führt bei Kindern über 21 Jahren NICHT zu einem Anspruch auf Kindergeld.
Es dürfte hier für den Anspruch also wohl irgendeine der Voraussetzungen aus Abs. 4 Nr. 2 bestanden haben. Lag keine dieser 4 Voraussetzungen vor, wurde das Kindergeld zu Unrecht bezogen.