Hallo!
Ein frohes neues Jahr und ein gesundes wünsche ich allen.
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Person A ist Alg-II–Empfänger und die Sachbearbeiterin hat Person A zum Psychologischen Dienst der Agentur geschickt, um ein Gutachten erstellen zu lassen.
Dort haben die Psychologen festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit von Person A nicht nur vorübergehend eingeschränkt ist. In diesem Gutachten haben die Psychologen auch alles sehr gut erklärt und begründet.
Die Empfehlung der Psychologen ist, dass Person A sich einer weiteren Behandlung mit Psychiatern und Psychologen unterziehe.
Person A hat heute von der Sachbearbeiterin eine Vorladung bekommen, sie wolle mit Person A weitere Perspektiven besprechen; der Termin ist in 2 Wochen.
Die Fragen an die Freunde hier sind:
Kann man trotz so eines Gutachtens zu Maßnahmen und Arbeit gezwungen werden?
Wenn man dazu gezwungen wird: Kann man diese Sachen (Maßnahmen und Arbeit) ohne rechtliche Folgen (Kürzung der Leistung, Wegfall der Leistung) ablehnen?
Person A ist in größter Sorge und hofft auf Rat und Hilfe.
Gern auch per E-Mail.
Danke im Voraus.
Perkapt
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