Kind zieht aus - wie steht es mit Unterstützung?

Hallo, also es geht um folgendes…

Person A (Das Kind) wohnt bei den Personen B und C (Mutter und ihr Freund, eheähnliches Verhältnis, Mutter arbeitslos, Freund berufstätig, keine finanzielle Unterstützungen)

Kind möchte aufgrund familiärer Probleme ausziehen, zudem Schule besuchen (mit Kosten, Bafög-gefördert)

Nun tun sich folgende Fragen auf:

  1. Inwiefern wird Person A (Kind) unterstützt (Miete, Unterhalt, Schulkosten…)?
  2. Wird bei der Bafög-Berechnung das Einkommen der Person c (Freund der Mutter) mit gerechnet, trotz Auszug des Kindes?

Dankeschön im Vorraus, liebe Grüße

  • Die Joé

Hallo,

ich nehme an das Kind ist volljährig: Somit hat Person B - also leibliche Elternteil - einen Selbstbehalt von 1.100 Euro. Nur wenn sie mehr verdient, muss sie den Mehrbetrag für den Kindesunterhalt einsetzen.

Person C ist von Person A kein Elternteil und hat nix zu bezahlen.

Person A wird, da wegen Arbeitslosigkeit des leiblichen Elternteiles diese kaum mehr als 1.100 Euro hat, das Leben selber finanzieren müssen.

Ob es staatliche Hilfe (früher Sozialhilfe) und/oder Wohngeld usw. bekommt ist u. U. sehr fraglich.

Gruß
Ingrid

Hallo,

Kind möchte aufgrund familiärer Probleme ausziehen

Gibt es noch weitere Gründe? Entfernung zur Schule?

zudem Schule besuchen (mit Kosten, Bafög-gefördert)

Welche Schulform?

  1. Inwiefern wird Person A (Kind) unterstützt (Miete,
    Unterhalt, Schulkosten…)?

Meist (je nach Schulform) gibt es nur dann den erhöhten Bafög-Satz, wenn die Schule mehr als eine Fahrstunde (pro Weg) entfernt ist. Trifft dies nicht zu, kann der Schüler bei seinen Eltern wohnen.
Besondere Umstände, die dies nicht möglich machen, müssen entsprechend nachgewiesen werden.
Wer trotz einer geringen Entfernung ausziehen möchte, wird sich diesen „Luxus“ selbst finanzieren müssen.

  1. Wird bei der Bafög-Berechnung das Einkommen der Person c
    (Freund der Mutter) mit gerechnet, trotz Auszug des Kindes?

Nein.

Gruß
Tato