Hartz IV + Zinsen aus Genossenschaftsanteilen

Hallo,

mancher Harz-IV-Empfänger hat Genossenschaftsanteile an seinen Vermieter gezahlt, um bei ihm eine Wohnung mieten zu können. Mal angenommen, diese Anteile werden jährlich verzinst und diese Zinsen normalerweise jährlich an den Mieter überwiesen.

Jetzt kommt aber die ARGE und rechnet diese Zinsen (mal angenommen ca. 80,– Euro jährlich) als „zusätzliches Einkommen“ an.
Wäre das rechtens?

Was passiert, wenn man als Mieter dem Vermieter mitteilt, auf die jährliche Ausschüttung der Zinsen verzichten zu wollen und diese stattdessen in Zukunft auf bestimmte Zeit auf die Genossenschaftsanteile aufzustocken/festzulegen?
Muss dies der ARGE gemeldet werden?

Inwiefern hätte solch ein Fall etwas mit der Steuer zu tun?

Könnte ein solcher Antrag für den Mieter Vor-/Nachteile bringen?

Für leicht verständliche/verlässliche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Zottel

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Hallo,

Jetzt kommt aber die ARGE und rechnet diese Zinsen (mal
angenommen ca. 80,– Euro jährlich) als „zusätzliches
Einkommen“ an.
Wäre das rechtens?

http://www.sozialticker.com/hartz-iv-zinseinkuenfte_…
http://www.buzer.de/gesetz/1541/index.htm

  1. …Einmalige Einnahmen sind, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen.

In Kombination mit dieser Regelung:
http://www.buzer.de/gesetz/1541/index.htm
§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

  1. einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie jährlich 50 Euro nicht übersteigen,

Demnach blieben von den 80 € ja nur 30 € zur Anrechnung übrig, wenn man den „Freibetrag“ von 50 € abzieht.

Hierzu kann ich leider nur vage Vermutungen anstellen.

Was passiert, wenn man als Mieter dem Vermieter mitteilt, auf
die jährliche Ausschüttung der Zinsen verzichten zu wollen und
diese stattdessen in Zukunft auf bestimmte Zeit auf die
Genossenschaftsanteile aufzustocken/festzulegen?

Da würde ich nachfragen ob das die Satzung vorsieht, bzw. nach Satzung der Genossenschaft zulässig ist.

Diese Zinsgutschriften erhöhen jedenfalls das Vermögen. Wenn dadurch der Vermögensfreibetrag überschritten wird, hat man wieder ein Problem.
Allerdings dürfte die Kündigung des Genossenschaftsvertrages wohl nicht verlangt werden, da damit ja ein Verlust der Wohnung einehrginge.

Muss dies der ARGE gemeldet werden?

Ich würde mal meinen nein, denn es kann dich wohl kaum jemand zwingen, dir deine Zinsen auszahlen zu lassen. Sparbuchzinsen werden ja auch nicht ausgezahlt, bzw. auf das Girokonto überwiesen, sondern erhöhen das Vermögen. Und ein bisschen Vertrags und Vermögensdispositonsfreiheit müsste eigentlich auch einem Leistungsempfänger zugestanden werden. Aber man weiß ja nie.

Inwiefern hätte solch ein Fall etwas mit der Steuer zu tun?

Diese Zinseinkünfte unterliegen der ganz normalen aktuellen Steuerpflicht für Zinseinkünfte. Aber bei Leistungsempfängern dürfte dies wohl nicht greifen, da ja man ja allein schon durch den Vermögensfreibetrag nur begrenztes Vermögen haben darf. Und das liegt wohl auch unter der Grenze wo es steuerpflichtig wird. „Sparerfreibetrag“.
Aber dazu gibt es aber das Brett Steuern. Die wissen bescheid.

Für leicht verständliche/

konnte ich hoffentlich bieten

verlässliche Antworten

kann ich im 2. Teil leider nicht bieten :frowning:

dankbar.

Ist immer gut!

TM

Hallo

Demnach blieben von den 80 € ja nur 30 € zur Anrechnung übrig,
wenn man den „Freibetrag“ von 50 € abzieht.

Bist du sicher, dass die 50,- € dann abgezogen werden? Ich verstehe es so, dass einmalige Einnahmen angerechnet werden, wenn sie 50,- € übersteigen, und zwar in vollem Umfange.

Ich würde mal meinen nein, denn es kann dich wohl kaum jemand zwingen, dir deine Zinsen auszahlen zu lassen. Sparbuchzinsen werden ja auch nicht ausgezahlt, bzw. auf das Girokonto überwiesen, sondern erhöhen das Vermögen.

Zinsen sind aber trotzdem Einnahmen, schließlich könnte man sie sich von seinem Sparbuch abheben und ausgeben. Es reicht, wenn man die Möglichkeit hat, da ranzugehen.

Man kann ja mit ‚zinsen alg ii‘ mal googeln.

Viele Grüße
Simsy