EU-Ausländer und Alg II?

Hallo,

ich wollte mal wissen, wie das ist …

Ein Freund von mir (Franzose) will nach Deutschland kommen und hier leben.
Problem könnte sein, dass es mit der Sprache nicht ganz hinhaut. Er spricht perfekt Englisch, Portugiesisch und Französisch; Deutsch: Grundkenntnisse. Er hat 2 Master-/3 Bachelor-Titel von einer Uni in Frankreich.

Die Fragen, die ich hätte:
– Kann er Alg II/Hartz IV beziehen, solange er einen Job sucht?
– Gibt es möglicherweise einen Deutschkurs, den er bekommen kann?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Danke
Doggy

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Hallo,

– Kann er Alg II/Hartz IV beziehen, solange er einen Job sucht?

Arbeitslosengeld II ginge erst nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten.

Viele Grüße!

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo!

Arbeitslosengeld II ginge erst nach einer Aufenthaltsdauer von
sechs Monaten.

Falsch! Ausgeschlossen vom Leistungsbezug nach dem SGB II sind Ausländer in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthaltes sowie dann, wenn sie sich nur zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Nachzulesen ist dieses im § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II.

Gruß
Kristin

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Hoppla, hatte ich falsch in Erinnerung! Danke für die Korrektur!

Viele Grüße!