Wenn man erwerbsunfähig ist, also EU- Rente erhält und 50 % behindert und auch auf Dauer erwerbsunfähig ist:
Bei welcher Summe Rente hat man Anspruch auf Grundsicherung, und wie hoch darf die Miete sein?
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Wenn man erwerbsunfähig ist, also EU- Rente erhält und 50 % behindert und auch auf Dauer erwerbsunfähig ist:
Bei welcher Summe Rente hat man Anspruch auf Grundsicherung, und wie hoch darf die Miete sein?
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Und wie oft muss man die Grundsicherung im Jahr beantragen?
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Hallo Tatze,
google doch einfach mal den Begriff „Grundsicherung“, dann erhältst Du alle Informationen, die Du haben möchtest.
Eines kann ich aber definitiv sagen: Grundsicherung muss jährlich neu beantragt werden.
Liebe Grüße
gübschen
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