Guten Abend an alle!
Mal ein paar Frage:
Wie lange steht jemandem, der in einem überbetrieblichen Ausbildungsverhältnis steht (zum Berufskraftfahrer), eigentlich noch Kindergeld zu?
Wenn ja: wie viel?
Wie geht das mit dem Beantragen, wenn sich die Eltern weigern, Kindergeld zu beantragen und auch kein Kontakt besteht?
Der Auszubildende bekommt BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und eine Ausbildungsvergütung. Es wurde bereits ein normaler Antrag auf Kindergeld gestellt, worauf nur eine Antwort kam: „Kindergeld müssen die Eltern beantragen“.
Im Anschluss wurde ein Antrag auf Auszahlung an das Kind selbst gestellt, mit der Antwort: „Abgelehnt nach § 74 Abs. 1 EStG.“
Welche Fristen sind bei Widersprüchen zu beachten?
Das Geld wird seit Monaten als Einkommen mit angerechnet, obwohl bis heute noch kein Cent davon gesehen wurde.
Keine Ahnung, was man noch unternehmen soll, um an sein Geld zu kommen.
MOD: Titel archivtauglich gemacht