Arbeitslosmeldung z.B. wg. Rentenanwartschaft?

Hallo wwwler,

vielleicht kann wieder mal jemand helfen:
Person A studiert fleißig, ist mit allen Prüfungen durch und muss nur noch die Dipl.-Arbeit schreiben. A hat sich zu diesem Zwecke eine bezahlte Stelle im Ausland (nicht EU) gesucht, um die für die erforderliche Dipl.-Arbeit notwendigen Recherchen vor Ort durchführen zu können. A bleibt an der bisherigen Uni eingeschrieben, da ja ohne Dipl.-Arbeit kein Studienabschluss.

Wenn nun A nach 6 Monaten die fertige Diplom-Arbeit einreicht, sich danach exmatrikulieren lässt, aber noch im Ausland verbleibt (der Job ist auf 12 Monate ausgelegt), muss sich A ab Exmatrikulation ja in Deutschland freiwillig krankenversichern.

Macht es Sinn, dass A sich dann auch bei der AfA meldet (z. B. für Rentenanwartschaft)?
Kann die Meldung dann auch per E-Mail erfolgen, da eine Besuch nur für diesen Zweck nicht machbar wäre (ca. 12.000 km eine Strecke)?

MfG und vielen Dank BM

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[MOD] Vollzitat gelöscht

Mit AfA meinst Du die Bundesagentur für Arbeit? Oder meinst Du die BfA (wegen der Rente)?
Also beim Arbeitsamt melden, macht in meinen Augen aus zweierlei Gründen keinen Sinn. Erstens hat man ja eine bezahlte Arbeit und zweitens ist man ja auch nicht verfügbar (12.000km weit weg).
In der gesetzlichen RV kann man ja grundsätzlich immer freiwillig Beiträge zahlen. Inwieweit die Arbeit im Ausland angerechnet wird, hängt u.a. davon ab, wo genau dieses Ausland ist. Vielleicht kannst du hier irgendetwas finden: [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11798/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/06 ausland rente/02 rente/anspruchspr_C3_BCfung.html)

MfG

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Hallo Marco,
danke für Deine Antwort. Also muß ich mir erst mal keine Gedanken machen wegen der betreffenden Person. Was Deine Frage angeht, es handelt sich um Japan.
MfG BM

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