Hallo liebe Wissenden
Jemand könnte einen Job bekommen der Brutte 783,00 einbringen würde. Der Job befindet sich allerdings 90 KM entfernt und die Fahrkosten würden sich im DB ABO auf rund 190,00 belaufen. Nach Abzug der Lohnnebenkosten und der Fahrtkosten blieben diesem Jemand noch ca 410 Euro Netto. Jemand könnte also ALG 2 beantragen.
Nun bekommt dieser Jemand gesagt die Fahrtkosten würden „nur“ mit 30 cent pro Kilometer (also wie vom Finanzamt) angerechnet. Da reicht ja das Gehalt samt Zuschuss wieder nicht zum Leben 
stimmt das so? weiß da wer was genaues?
Achja, Miete, Nebenkosten ect sind allesamt angemessen.
Danke
LG Glenna
P.s. Jemand hat schon im Forum gesucht aber leider nix passendes gefunden
Hallo
Hallo liebe Wissenden
Jemand könnte einen Job bekommen der Brutte 783,00 einbringen
würde.
bei Vollzeit??
Der Job befindet sich allerdings 90 KM entfernt und
die Fahrkosten würden sich im DB ABO auf rund 190,00 belaufen.
Nach Abzug der Lohnnebenkosten und der Fahrtkosten blieben
diesem Jemand noch ca 410 Euro Netto. Jemand könnte also ALG 2
beantragen.
Das wäre sinnvoller und wenig stressiger, auch wenn ich für die Aussage Prügel bekomme
Wallflower
bei Vollzeit??
ups, nein natürlich nicht bei Vollzeit (obwohl es auch das wohl mittlerweile gibt) das wären ca. 20 Wochenstunden und ich würd das wirklich gern machen
Der Job befindet sich allerdings 90 KM entfernt und
die Fahrkosten würden sich im DB ABO auf rund 190,00 belaufen.
Nach Abzug der Lohnnebenkosten und der Fahrtkosten blieben
diesem Jemand noch ca 410 Euro Netto. Jemand könnte also ALG 2
beantragen.
Das wäre sinnvoller und wenig stressiger, auch wenn ich für
die Aussage Prügel bekomme
Sorry, das ist wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Soll heißen
" Jemand könnte also > ALG2 beantragen"
Gruß
Glenna
P.s. @ all,bitte Wallflower nicht prügeln, danke 
Hallo
Nun bekommt dieser Jemand gesagt die Fahrtkosten würden „nur“ mit 30 cent pro Kilometer (also wie vom Finanzamt) angerechnet.
Das ist meiner Meinung nach der Fall, wenn dieser Jemand mit dem Pkw fährt. Aber das tut er ja nicht. Er könnte seine Unkosten ja nachweisen, er würde doch eine Fahrkarte kaufen.
Und damit bräuchte er nicht diese Pauschale von 100,- zu nehmen, die ja in jedem Fall pauschal für Werbungskosten frei sind, sondern er kann die tatsächlichen Werbunskosten (alles was dazugehört, nicht nur die Fahrtkosten) nachweisen, da sie ja höher als 100,- sind. Dieser Betrag wird praktisch vom Einkommen abgezogen, d. h. die Arge tut dann so, als hätte man diesen Betrag gar nicht eingenommen. Vom Rest werden 80 % angerechnet, so dass Jemand unterm Strich (nachdem er die Fahrkarte bezahlt hat) den Alg 2 Satz + 20 % seines Rest-Einkommens hätte. Das müssten in diesem Falle ca. 100,- mehr als ohne das Einkommen sein. Die Fahrkarte ist dabei schon rausgerechnet.
stimmt das so?
Kann ja nicht stimmen. Wenn einer arbeitet, muss er hinterher mehr Geld haben als ohne dass er arbeitet. Es kann aber gut sein, dass er ständig aufpassen muss, dass die Arge sich nicht vertut oder verrechnet.
Er sollte eventuell prüfen, ob Wohngeld nicht auch ausreicht und sich etwas stressfreier gestaltet. Er kann ja einfach beides beantragen. Kriegen tut er normalerweise das, was höher wäre, aber er könnte auch auf Alg 2 verzichten, wenn der Unterschied nicht sehr groß ist.
Viele Grüße
Super, dankeschön
da hat jemand viel weit gestecktere Möglichkeiten.
LG
Glenna