Hallo,
angenommen Maler S ist einer Gemeinnützigen Arbeit zugeteilt worden (Eingliederungsmaßnahme) also einem sog. 1 €-Job. Nun stellt dieser Maler S fest, dass er zu Arbeiten geschickt wird, die nicht gemeinnützig sind, also bei Leuten, die als wohlhabend gelten.
Maler S hat eine Schweigepflichtserklärung unterschrieben, keine Interna der Maßnahmen preiszugeben.
Wird das mit der Gemeinnützigkeit nicht etwas zu locker gesehen?
Und wie soll er damit umgehen?
Nach intensiven Recherchen haben sich nämlich auch noch enge Beziehungsgeflechte zwischen Maßnahmeträger und Auftraggeber gezeigt.
Besagter Maler S möchte ja nun gerne gemeinnützig arbeiten, aber nicht so das Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt zugunsten von 1 €-Maßnahmen verschwinden.
Darf S sein Schweigen brechen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen?
Der fiktive Maler S hat in der Maßnahme Kollegen, die ähnliche Aufträge ausführen (zum Teil in Eigentumswohnungen, von denen manche nur träumen können).
Für Antworten oder Mitteilungen zu Geschehnissen dieser Art danke im Voraus.
Oder kann nicht sein, was nicht sein darf?
Natürlich alles rein fiktiv, oder?
hy u.hallo
Maler S hat eine Schweigepflichterklärung unterschrieben keine Internas der Maßnahmen preiszugeben.
zur deckung von missbrauch von sozialleistungen ist dies hinfällig,
hätte man skrupel oder bedenken wenn man weis oder erfährt das jemand jährlich mordet wegen einer Schweigepflichterklärung diesen Anzuzeigen?
die problematik ist das die Agentur alle Arbeitsangebote nur vermitteln muss, aber nie prüfen, das musst du selber.
Arbeitskräfte missbrauch, erschleichen von sozialleistungen etc. nur ein Richter kann, darf entgültig darüber entscheiden.
die Agentur wird sich freuen da sie ja durch die Konkurenz der freien Vermittlungen sich mit diesen auch im wettbewerb befindet.
Tue oder nicht- wenn nicht wird dir unrecht getan- wenn ja bist
" wistle blower"- neudeutsch -Nestbeschmutzer.
merke die Agentur kann ne menge- Kann leistungen- nicht nur zu deinem wohl- da ja alles was Arbeit schafft sozial ist!
Sklaverei ist auch ein modell der vollbeschäftigung mit vollverpflegung im sinne des Sklaven Halters.
Maler S hat eine Schweigepflichterklärung unterschrieben keine
Internas der Maßnahmen preiszugeben.
zur deckung von missbrauch von sozialleistungen ist dies
hinfällig,
Das heißt wohl in diesen Fällen weitere Beweise sammeln,weiter recherchieren und nach Hilfen suchen außerhalb dieser Monsterverwaltung.
hätte man skrupel oder bedenken wenn man weis oder erfährt das
jemand jährlich mordet wegen einer Schweigepflichterklärung
diesen Anzuzeigen?
Etwas Grasses Beispiel,Skrupel und Bedenken hätte der Maler sicher weniger, sondern nackte Existenzangst.(Wirklich völlig unbegründet?)
Der Maler hätte vielleicht ein Bild aus vergangenen Tagen vor Augen in dem ein Mann mit einem Schild durch die Straßen läuft auf dem steht (Ich beschwere mich nie wieder!)Der Maler hört sie jetzt schon kläffen und mit spitzen Schreien `Wie kann man nur wagen hier Paralelen zu braunen Zeiten herzustellen!
die problematik ist das die Agentur alle Arbeitsangebote nur
vermitteln muss, aber nie prüfen, das musst du selber.
Offensichtliches braucht der Maler nicht zu prüfen, nur gibt es keine Öffentlichkeit.
Tue oder nicht- wenn nicht wird dir unrecht getan- wenn ja
bist
" wistle blower"- neudeutsch -Nestbeschmutzer.
Das Wort Nestbeschmutzer ist gar nicht so Neudeutsch im anderen Kontext.Aber der Satz Recht haben und Recht kriegen auch nicht.
merke die Agentur kann ne menge- Kann leistungen- nicht nur zu
deinem wohl- da ja alles was Arbeit schafft sozial ist!
Aufpassen vor den Neoliberalen Kläffern die Vergleiche scheuen.Das Wort Sozial hängt sich ja jeder gerne an,besonders die Gutmenschen.
Sklaverei ist auch ein modell der vollbeschäftigung mit
vollverpflegung im sinne des Sklaven Halters.
Der Maler S wird erst mal den Mund halten weiter beobachten und recherchieren, sich außerhalb Hilfe holen um zu gegebener Zeit Öffentlichkeit herzustellen.(Oder es wenigstens versuchen)
Schade was dieses Hartz IV aus den Menschen macht.
MfG
Hallo
Das sind arg wenig Informationen für eine Einschätzung. Habe dir auch eine PN geschickt, aber vorab:
Was genau steht bei dieser fiktiven Sache denn in der Eingliederungsvereinbarung (bzw. der schriftlichen Zuweisung dieser 1Euro-Maßnahme)… über die Ziele der Maßnahme, den Inhalt, den genauen Tätigkeitsbereich usw.dieser Maßnahme? (Und welche Maßnahmen zur Wiedereingliederung hat der Maler VOR diesem 1Euro-Job schon bekommen?)
Was genau wurde da bzgl.„Stillschweigen“ geschrieben und vom fiktiven Maler unterschrieben, und mit wem wurde das schriftlich vereinbart - mit der ARGE, oder mit dem Maßnahme-Träger selber? Sind andernfalls Sanktionen genannt? Welche ?
Was heisst „Maler bei Leuten,die als wohlhabend gelten“ ? Sind diese fiktiven Maler auf 1 Euro-Basis in _Privat_wohnungen tätig? Was/wo genau wird da renoviert/gestrichen ? Gebäudesanierung und -renovierung z.B.an öffentlichen Gebäuden ist in der Regel eher keine „zusätzliche“ Arbeit, sondern muss so oder so getan werden…hier wäre eine 1Euro-Besetzung nicht zulässig.(Kommerzielle/finanzielle Gründe begründen keine 1-Euro-Maßnahme!) Auch kann Malerarbeit ohne Probleme von regulären Malern erledigt werden (->Verdrängung von Arbeitsplätzen gegeben?!)- d.h. auch diese fiktiven Maßnahme-Maler müssten gegebenenfalls „normal“ dafür entlohnt werden und nicht nur mit 1Euro-Aufwandsentschädigung.
Eine „Schweigevereinbarung“ über unstatthafte Maßnahmetätigkeiten wäre sowieso hinfällig; darüber sollte man sich im Moment nicht vorrangig den Kopf machen.Eher interessant ist,ob die Maßnahme als solche überhaupt zulässig wäre…dafür bräuchte man aber mehr Infos.
LG
Was genau wurde da bzgl.„Stillschweigen“ geschrieben und vom
fiktiven Maler unterschrieben, und mit wem wurde das
schriftlich vereinbart - mit der ARGE, oder mit dem
Maßnahme-Träger selber? Sind andernfalls Sanktionen genannt?
Welche ?
Hallo,
kennst du die Vordrucke der Argen wirklich nicht?bzgl.Verschwiegenheit.(Vordruck)
Die Sanktionen sind schwammig formuliert wie das ganze Gesetz.
Zu den übrigen Fragen: Maler S recherchiert noch, und hat jetzt so eine Art Narrenfreiheit (kommt jetzt und geht jetzt zu den Arbeiten (natürlich mut wohlwollender Absprache)wenn es ihm gefällt.Die Anleiter (Kapos)haben wohl gemerkt das irgendwo die Kacke am dampfen ist. Maler S ist jetzt natürlich am Überlegen ob er überhaupt noch weiterrecherchieren soll.Tut es aber wahrscheinlich weiter als Vorsichtsmaßnahme.Tu den anderen Fragen äußert er sich zunächst aus Vorsicht erst mal nicht(später).
Gruß
Hallo
Dann sollte Maler S sich aber auch vorsichtshalber nicht narren lassen: Die Arbeitszeiten usw. sind vorab festgelegt worden - und für ihn ist nur bindend und gültig, was in seiner Eingliederungsvereinbarung bzw. Jobzuweisung festgehalten wurde…wenn er Pech hat, gibt man ihm momentan diese Arbeitszeit-„Freiheiten“, weil man ihn damit aus dieser Maßnahme „rauskündigen“ will…und er kann dann mit Sanktionen rechnen.Wäre nicht das erste Mal, dass sowas passiert.
Wurde in der EGV festgehalten: „Arbeitszeit Mo-Fr 9 bis 14 Uhr“, dann ist das für ihn gültig…nicht irgendwelche mündlichen Zeit-Toleranzen oder Absprachen mit dem Maßnahmeveranstalter/Träger. Änderungen müsste er sich vom Fallmanager/Sachbearbeiter genehmigen und schriftlich bestätigen lassen,wenn er keine Sanktionen wegen Verstoß usw. riskieren will !
LG
Hallo
Dann sollte Maler S sich aber auch vorsichtshalber nicht
narren lassen: Die Arbeitszeiten usw. sind vorab festgelegt
worden - und für ihn ist nur bindend und gültig, was in seiner
Eingliederungsvereinbarung bzw. Jobzuweisung
festgehalten wurde…wenn er Pech hat, gibt man ihm momentan
diese Arbeitszeit-„Freiheiten“, weil man ihn damit aus dieser
Maßnahme „rauskündigen“ will…und er kann dann mit Sanktionen
rechnen.Wäre nicht das erste Mal, dass sowas passiert.
Hallo,
ich muß feststellen das du ganz schön naiv bist.(das ehrt dich in diesem Zusammenhang)Die Lieblingssprüche Arbeit macht freiUnd jedem das Seine speziell als witzig gemeinte Anmerkungen sogenannter Kapos die sich speziell die schwächeren Opfer unter den Opfern dieser unseligen Arbeitsgelegenheiten suchen sind dir wohl auch unbekannt?
Wurde in der EGV festgehalten: „Arbeitszeit Mo-Fr 9 bis 14
Uhr“, dann ist das für ihn gültig…nicht
irgendwelche mündlichen Zeit-Toleranzen oder Absprachen mit
dem Maßnahmeveranstalter/Träger. Änderungen müsste er
sich vom Fallmanager/Sachbearbeiter genehmigen und schriftlich
bestätigen lassen,wenn er keine Sanktionen wegen Verstoß usw.
riskieren will !
Genehmigen,schriftlich bestätigen,Veranstalter/Träger,müßte sich, usw.
zeigt mir daß du tatsächlich sehr naiv bist.Kaschierte Wirklichkeit, sonst nichts,leeres deutsches Bürokratensprachgut.Mädel(nicht bös gemeint) wo lebst du denn?Arrangieren und wegschauen regiert hier!Die Sensibilität gegenüber den (gutmeinenden Freiwilligen)(die gibts tatsächlich!)nimmt mit der Zeit schnell ab.Sind meist die, die auf Sprüche wie „dann tut man endlich wieder was Sinnvolles“ reingefallen sind.Um sich hier wohlzufühlen muß man schon ein ziemlich abgebrühtes Schwein sein.Intelligenter als die Anleiter zu sein fällt Maler S nicht schwer.Ankämpfen gegen niedere Instinkte bringt nix wenn miese Handlungsweisen hinter Staatlichen Gesetzgebungen versteckt werden.Ich frage dich wer will wohl hier den Märtyrer spielen.Maler S könnte nach getaner Zwangsarbeit bestimmt ein Buch schreiben.Vorerst recherchiert er weiter.
Gruß
Hallo,
es ist mir schlichtweg zu zeitaufwändig und zu anstrengend,aus deinem Text so etwas wie eine halbwegs verständliche Hauptaussage herausfiltern zu wollen.Ich befürchte, du hast da vielleicht auch einiges nicht wirklich verstanden.
Du hast im Ursprungsposting Fragen gestellt, die sich auf die rechtliche Situation und eventl. Möglichkeiten bzw.Konsequenzen bezogen; darauf wurde Bezug genommen. Erfragte,diesbezüglich relevante Informationen hast du dann nicht mehr beigesteuert - außer nunmehr Kauderwelsch, weit ab vom Ursprungsposting. Ich werte das Ganze daher als „Scherz“-/ Fake- Frage und (leider) Zeitverschwendung; für mich daher „abgeschlossen“.