Man bekommt auch Unterhalt vom Arbeitsamt, wenn der Vater bzw. das Jugendamt nicht zahlt. Bekommt man aber zwischendurch Unterhalt durch Lohpfändung muß man dieses Geld zurückzahlen ans Arbeitsamt? Und wie lange darf das Arbeitsamt dieses Geld zurück verlangen?
Hallo
Man bekommt auch Unterhalt vom Arbeitsamt, wenn der Vater bzw. das Jugendamt nicht zahlt. Bekommt man aber zwischendurch Unterhalt durch Lohpfändung muß man dieses Geld zurückzahlen ans Arbeitsamt?
Ja natürlich, man bekommt nicht doppelt Unterhalt.
(Ich verstehe das so: dem Vater wurde der Lohn gepfändet, dadurch bekam man Unterhalt vom Vater).
Und wie lange darf das Arbeitsamt dieses Geld zurück verlangen?
Nachdem das Arbeitsamt Kenntnis davon bekommen hat, hm, mindestens ein Jahr. Aber wie gesagt, die Frist fängt erst in dem Moment an, wenn das Arbeitsamt von der Sache erfährt.
Wenn diese Lohnpfändung aber extra nicht mitgeteilt wurde, um doppelt zu kassieren, kann es auch vielleicht Sanktionen geben, bei Minderjährigen weiß ich aber nicht genau, wie es da geregelt ist.
Die Arge muss die Anträge innerhalb eines Jahres bearbeiten oder so. Danach können sie nichts mehr zurückfordern. Sowas habe ich mal gelesen, weiß aber nicht genau, ob es hier zutrifft.
MfG
Hallo
Man bekommt auch Unterhalt vom Arbeitsamt, wenn der Vater bzw. das Jugendamt nicht zahlt. Bekommt man aber zwischendurch Unterhalt durch Lohnpfändung muß man dieses Geld zurückzahlen ans Arbeitsamt? Und wie lange darf das Arbeitsamt dieses Geld zurück verlangen?:
Wenn ich das richtig verstanden habe: Die fiktive Situation soll sein, man ist derzeit im ALG2-Bezug und erhält für das Kind Sozialgeld, da kein väterlicher Unterhalt und auch kein Unterhaltsvorschuss oder andere Leistungen an das Kind vorhanden sind…? Und dann gehen Unterhaltszahlungen ein ?..-
Das Kind hat dem Vater gegenüber einen gesetzlichen (Bar-)Unterhaltsanspruch.Dieser Unterhaltsanspruch ist nach § 33 SGBII für die Dauer der ALG2-Leistungsgewährung bis zur Höhe dessen, was die Behörde für das Kind leistet, auf die Behörde/ die ARGE übergegangen. Eingehende Unterhaltszahlungen gelten als Einkommen des Kindes und sind voll auf die ALG2-Leistungen anzurechnen
Heisst vereinfacht formuliert: Der Vater schuldet dem Kind Geld zum Lebensunterhalt, zahlt aber nicht. Die Behörde „springt“ daher ersatzweise ein und streckt das Geld (=Steuergelder) vor, um den Lebensunterhalt des Kindes zu sichern. Dadurch schuldet der Vater nun quasi der Behörde die von ihr „vorgestreckten“ Beträge. Die Mutter ist im ALG2-Bezug verpflichtet, alle Einkommen(sänderungen) zu melden (was auch deutlich in ihren Leistungsbescheiden usw. stehen dürfte). Diese Sachverhalte sind allen Beteiligten bekannt.
Zahlt der Vater nunmehr Unterhaltsbeträge ans Kind (z.B. dadurch, dass sein Lohn eingezogen wird und an die Mutter überwiesen wird) , ist dieses ein „Einkommen“ des Kindes, das die Mutter sofort der Behörde zu melden hat und das voll auf die laufende ALG2-Leistung angerechnet wird. Leistet der Vater Unterhaltszahlungen, müssen entsprechend auch keine (oder geringere) Ersatzleistungen aus Steuermitteln gezahlt werden. Das ist völlig korrekt so.-
Wegen der „Verjährung“ von Unterhaltsnachzahlungen: Nach dem Zuflussprinzip werden die Einnahmen dann angerechnet, wenn sie auf dem Konto gutgeschrieben sind. Und Unterhaltszahlungen sind kein „anrechnungsfreies“ (priviligiertes) Einkommen,sondern sind voll anzurechnen.
*Was hier wg.Verjährung usw. angesprochen wurde, drehte sich vermutlich eher um Rückzahlungen bei Überzahlungen und rechtswidrigen begünstigenden Bescheiden usw. (§§45 und 50 SGB X)…das würde hier aber nicht passen*
Gruß
Hallo,
danke für eure Antworten.
Aber mal angenommen die zuständige SB wußte darüber bescheit
und das Geld würde erst ein Jahr später abgezogen.
Mfg
Hi,
das Jahr dazwischen ändert nichts an der Rechtslage, daß die ARGE den Unterhalt vorgestreckt hatte, die Kindsmutter den Unterhalt dann doppelt von Vater über die Pfändung bekam und dementsprechend den vorgestreckten Unterhalt zurückzahlen muss.
Verjährt ist hier mit sicherheit nichts.
grüße
miamei