Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld

Hallo,

Wenn jemand derzeit einen Job hat, eine Insolvenz sich aber abzeichnet und nun schwanger wird d.h. evtl. in ein paar Monaten Arbeitslos wird, wie verhält sich das mit dem Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld?
Wie wird das berechnet? Wird das als Einkommen auf AlgII angerechnet?

Gruß
Holger

Hallo Holger,
Erz. Geld wird NICHT auf Arbeitslosengeld angerechnet.

Hi,

Erz. Geld wird NICHT auf Arbeitslosengeld angerechnet.

das ist nicht ganz richtig. Abgesehen davon, dass es Erziehungsgeld gar nicht mehr gibt, wird lediglich das Mindest-Elterngeld i.H.v. 300 bzw. 150 € nicht beim ALG II berücksichtigt.

Gruß
Ingo

Sehr geehrter Herr Turski,
die Frage bezog sich auf das Erziehungsgeld nicht auf das Elterngeld.
(Oder sollte ich besser sagen die Fragestellung?)

Es gibt das Erziehungsgeld sehr wohl noch in 4 Bundesländern als Landeserziehungsgeld. (nicht Landeselterngeld…)
Und dieses wird bei der Berechnung des ALG2 eben nicht angerechnet.
Die höhe ist allerdings vom entsprechenden Bundesland abhängig.

Die möglichkeiten beim Elterngeld wären sowieso begrenzt wenn wir von einem fiktiven Erwerbslosen der ALG2 erhält ausgehen.

Mit freundlichem Gruß
Keepsake