Hartz IV und Umzug

Es wurde in der bisherigen Wohnung eingbrochen und die Eingangstüre stark beschädigt(Wird vom Vermieter auch nicht dieses Jahr repariert). Nun fühlt man sich nicht mehr sicher, zumal das vermutlich ein Nachbar war. Aus diesem Grund wird eine neue Wohnung angemietet, die zwar kleiner ist aber etwas mehr Miete kostet. Die Arge wurde vom geplanten Umzug informiert, weigert sich jedoch, die höheren Mietkosten zu übernehmen. Kann man da was machen?

nöh, solche Tatbestände wegen Einbruch einfach umziehen, weil VM Tür nicht neu macht, kommen bei der ARGE nicht vor

Hallo,

an der Stelle des Mieters würde ich eher mal versuchen was gegen den VM zu machen, denn der ist verpflichtet, die Tür reparieren zu lassen. Von daher versteh ich es schon, dass man nicht sofort umziehen darf und einfach die höhere Miete bezahlt bekommt.

Grüße
Jessica

Guten Tag Jessica,
bei ALG2 Empfängern sind die Möglichkeiten gegen den Vermieter vorzugehen begrenzt.

Die wirksamste Methode - eine Mietminderung z.B., hat sich im großen und ganzen im ALG2 Bezug als nicht durchführbar erwiesen da der Leistungsempfänger verpflichtet ist die Miete im ganzen weiter zu leiten.
Tut er dies nicht kann dies eine Kürzung zur Folge haben.

Es ist auch nicht möglich die Summe einfach monatlich unters Kopfkissen zu legen um sie dann dem Vermieter nach erfolgter Reperatur zu überweisen.

Generell muss die ARGE einem Umzug zustimmen.
Die Zustimmung MUSS VOR unterschreiben des Mietvertrags eingeholt werden. (schriftlich!)

Das Sicherheitsgefühl ist leider kein anerkannter Umzugsgrund.

Man könnte natürlich den Umzug generell bei der ARGE unter erklärung der Situation beantragen, auf die schriftliche Ablehnung warten, Widerspruch einlegen und nach nicht abhelfender Entscheidung der ARGE vor dem Sozialgericht Klage erheben.

Die Erfolgsaussichten dürften gering sein, aber das wäre der „offizielle“ Weg.

Mfg K.

Wenn man aber die Arge nur informiert und eine mündliche Genehmigung hatte, ist man wahrscheinlich schlecht dran. Auf eine schriftliche Entscheidung der Arge zu warten, kann lange dauern und bis dahin bei offener Wohnungstüre schlafen wäre auch nicht toll, oder?

Wenn man aber die Arge nur informiert und eine mündliche
Genehmigung hatte, ist man wahrscheinlich schlecht dran. Auf
eine schriftliche Entscheidung der Arge zu warten, kann lange
dauern und bis dahin bei offener Wohnungstüre schlafen wäre
auch nicht toll, oder?

Man kann sich auch für 20,-- € eine Vorhängekette kaufen und sie mit dicken Schrauben an die ohnehin demolierte Türe montieren. Diese Vorhängeketten kann man von beiden Seiten öffnen, wenn man den Schlüssel dazu hat.

Wenn man zu Hause ist kann man auch irgendetwas von innen dagegen stellen um die Bude einigermaßen dicht zu haben.

Wenn man diese Kette schon vorher gehabt hätte, wäre es vielleicht auch nie zu einem Einbruch gekommen.

Was man auch noch machen kann um den Vermieter unter Druck zu setzten ist, die Miete in Absprache mit der Arge zu kürzen. Bei einem solchen Mangel können sogar 100% realistisch sein. Dann bekommt man selber den Betrag schon gar nicht ausbezahlt und man kann nichts falsch machen. Eigenhändig kürzen geht nicht.

Also, man sollte sich mit der Arge absprechen. Auch mit deren Rechtsabteilung, die sind auch für sowas da.

Aber hier scheint das Kind ja bereits in den Brunnen gefallen zu sein.

Als ALG-II Empfänger hat man einen Rechtanspruch auf Beratungshilfe.

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