Vorübergehende Hilfe, bei Mittellosigkeit

Guten Morgen liebe Wissenden,

folgender fiktiver Fall:

Frau Mustermann wird sich von Herrn Mustermann trennen. Das Problem: Frau Mustermann hatte in Deutschland keinen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt. Sie hatte sich zuerst nur mit dem Haushalt und der Kindererziehung befasst, später als die Kinder größer wurden, hat Frau Mustermann im Betrieb ihres Mannes als Aushilfe gearbeitet (unter 400 Euro/monatlich).
Frau Mustermann hatte sich selbst nichts auf die hohe Kante gelegt, ist also bei einer Trennung total mittellos. Von Herrn Mustermann wird nichts zu bekommen sein bei einer Scheidung, da dieser Insolvenz angemeldet hat.

Nun die Frage:
An wen soll sich Frau Mustermann wenden, um vorübergehend finanzielle Hilfe zu erhalten?

Frau Mustermann will in eine kleine Wohnung ziehen, ihren Sohn mitnehmen (18 Jahre alt, aber noch Schüler, mindestens noch 2 Jahre danach Ausbildung oder Studium).

Was für Leistungen würden Frau Mustermann den zustehen (vorübergehend, weil Frau Mustermann sich Arbeit suchen wird)?

Ich danke schon im Voraus für die Hilfe.

Liebe Grüße

Hallo,

wenn keine Einkünfte oder andere Lohnersatzleistungen und Unterhalt zu erwarten sind, dann wäre die örtlich zuständige ARGE aufzusuchen.
Es könnte ein Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes sowie auch Mietzuschuss gestellt werden.
Dokumente, die die Notwendigkeit der Unterstützung wegen Mittellosigkeit belegen, könnten bei Antragsstellung sehr hilfreich sein.

Bei Unklarheit der Sachlage könnte eine Leistung auch zunächst „vorläufig“ gewährt werden.

Als erster Schritt könnte ein Termin mit der ARGE zur Antragsstellung vereinbart werden.

MfG

Vielen Dank für die Antwort.

Grüsse