Mutter lebte mit dem Kind in Spanien (seit Februar 2007). Mutter und Vater sind geschieden. Vater bleibt in Deutschland und zahlt für das Kind Unterhalt nach der Düsseldorfer TAbelle. Mutter bekommt seit dem sie mit dem Kind in Spanien lebt kein Kindergeld mehr.
Das kind zieht im Juli 2008 wieder nach Deutschland zu seinem Vater. Vater erhält seit dem Kindergeld.
Jetzt meine Frage:
wer erhält Kindergeld in der Zeit vom Februar 2007 bis Juli 2008.
Die Mutter die mit dem Kind in Spanien lebt oder der Vater der in Deutschland lebt und Unterhalt für das Kind zahlt ?
Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.