Kind im Ausland, Vater zahlt Unterhalt; Kindegeld?

Hallo

Habe folgenden Fall:

Mutter lebte mit dem Kind in Spanien (seit Februar 2007). Mutter und Vater sind geschieden. Vater bleibt in Deutschland und zahlt für das Kind Unterhalt nach der Düsseldorfer TAbelle. Mutter bekommt seit dem sie mit dem Kind in Spanien lebt kein Kindergeld mehr.

Das kind zieht im Juli 2008 wieder nach Deutschland zu seinem Vater. Vater erhält seit dem Kindergeld.

Jetzt meine Frage:
wer erhält Kindergeld in der Zeit vom Februar 2007 bis Juli 2008.
Die Mutter die mit dem Kind in Spanien lebt oder der Vater der in Deutschland lebt und Unterhalt für das Kind zahlt ?

Danke

Gruß
tatjana

Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/…

Der Vater hätte Kindergeld beantragen müssen.
Rückwirkend ist das immer etwas schwer, aber versucht es.

Der Vater hätte Kindergeld beantragen müssen.
Rückwirkend ist das immer etwas schwer, aber versucht es.

Kindergeld kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden
(falls es nicht für de nAntragszeitraum schon mal ebgelehnt wurde).

JK