Zu viel Kindergeld

Hallo ihr :smile:

Folgendes :

Kind ist in Ausbildung, wohnt nicht mehr zuhause, gehalt von kind steigert sich mit jedem ausbilungsjahr neu…arbeitgeber von kind muss das auch jedes jahr aufs neue ausfüllen…arbeitgeber hat es im november getan, wurde alles ordnungsgemäß an kindergeldkasse geschickt
…kind bekommt weiterhin wie gewohnt das kindergeld(kind ist im 2.Lehrjahr, also kommt im september ins 3.jahr)…

nun hat eine bekannte von kind erzählt, dass sie ihr kindergeld von einem ganzen jahr zurück zahlen musste, da die kindergeldkasse zu viel gezahlt hat, obwohl die bekannte wohl keinen anspruch mehr darauf hat (bekannte macht die gleiche ausbildung, ist in der gleichen klasse und verdient ca. 100euro mehr als das kind worum es geht!)… jedoch hat auch sie alles ordnungsgemäß hingeschickt - die kasse war bloß nicht fähig sich das selbst mal durchzurechnen

nun wurde anfang des jahres bekannt, dass das gehalt von kind um 2,1% steigt…

kann es kind dann auch passieren das es evtl. das kindergeld zurück zahlen muss ? ist das dann gerechtfertigt bei einem einkommen von ca. 650 - 700 € ausbildungsvergütung…

wie lang kann die kindergeldkasse das geld zurückfordern, also wieviele jahre ? gibt es da sowas wie eine verjährungsfrist ???

Liebe grüße, pinguin

nun wurde anfang des jahres bekannt, dass das gehalt von kind
um 2,1% steigt…
kann es kind dann auch passieren das es evtl. das kindergeld
zurück zahlen muss ? ist das dann gerechtfertigt bei einem
einkommen von ca. 650 - 700 € ausbildungsvergütung…

Ja, so was kann passieren.

wie lang kann die kindergeldkasse das geld zurückfordern, also
wieviele jahre? gibt es da sowas wie eine verjährungsfrist

Die Dauer der Verjährungsfrist weiß ich nicht.
Da die Familienkasse aber in kurzen Abständen Gehaltsnachweise will, dird diese Frist wohl keine Rolle spielen.

Das Ganze muss halt mal mit spitzem Bleistift durchgerechnet werden.
KnowHow: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

LG JK

650-700€ brutto oder netto?
Die Familienkasse errechnet sich aus den Bruttoangaben (einschließlich Sonderzahlungen) ein fiktives Netto. Von diesem Betrag werden dann noch pauschal 920€ Werbungskosten abgezogen. Übersteigen die Werbungskosten diesen Betrag, muss man sie dementsprechend nachweisen.
Nach Abzug der Werbungskosten darf das Einkommen 7680€ nicht übersteigen, sonst hat man keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.

650 - 700 euro netto wäre das dann !

Dann kannst du es ja ganz einfach ausrechnen:

Jahresgehalt + Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld) - 920€ (oder höhere Werbungskosten) = ___ €