Vor ca. 10 Jahren trennte sich ein junges Ehepaar. Die junge Mutter eines Kindes zog mit dem Kind dann in eine kleine Wohnung. Da sie die Kaution nicht aufbringen konnte, wurde diese vom Sozialamt an den Vermieter überwiesen. Die Mutter weiß es nicht genau, aber schätzugsweise hat das Sozialamt mit dem Vermieter wohl eine Art „Vertrag“ geschlossen, dass die Kaution bei Auzug wieder an das Sozialamt zurück überwiesen wird. Im Mietvertrag der Wohnung hieß es, das die Wohnung bei Einzug renoviert werden muss, was auch geschehen ist.
2005 ist die Frau dann aus besagter Wohung ausgezogen. Da mit dem Vermieter kein Termin zu vereinbaren war und die Frau in eine 600 Kilometer entfernte Stadt gezogen ist wurden lediglich die Schlüssel abgegeben. Die Wohnung wurde allerdings ordungsgemäß leer und sauber hinterlaasen, was sich natürlich nicht beweisen lässt.
Einige Zeit später schrieb die Frau den Vermieter an um nach der Kaution zu fragen, da sie vergessen hatte, das diese das Sozialamt gestellt hatte. Draufhin bekam die Frau die Kaution überwiesen. Zu dieser Zeit war scheinbar ein Wechsel in dem Vermeiterverein.
Nun, vier Jahre später, 5 Tage vor der Verjährungsfrist, bekommt die Frau einen Schrieb vom Sozialamt, in dem die Kaution zurückgefordert wird. Auf einen Anruf beim Sozialamt wird die Frau recht unwirsch behandelt. Man sagt ihr, das Sozialamt hätte zunächst bei dem ehemaligen VErmietern nach der Kaution gefragt, woraufhin der Vermieter angegeben hätte, die Wohnung wäre deart verdreckt und reperationsbedürftig gewesen, dass die Kaution nicht zurückerstattet werden kann. Offensichtlich haben sie die Unterlagen, aus denen hervogeht, dass die Kaution bereits ausgezhalt wurde, verlegt, oder absichtlich behauptet die Wohnung wäre verdreckt gewesen, weil ihnen ein Fehler unterlaufen ist.
Der Vermieter kann kaum beweisen, dass die Wohnung in einem deserlaten Zustand war, da sie es ja nicht war.
Nun möchte die Frau natürlich ungern die Kaution zurückzahlen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Die Frage ist nun, wer im Recht ist.
Eine Unterlage über die AUzahlung der Kaution ist vorhanden.
Da die Vermieter die Kaution nun unrechtmäßig augezhalt haben ist die Frage nun, wer hier in Haftung tritt. Muß die Frau die Kaution an das Sozialamt zurückzahlen, oder ist der Vermieter quasi „selber Schuld“ und muss das Geld an das Sozialamt nochmals zahlen? Die Frau hat vom Sozialamt eine zweiwöchige Frist für die Zahlung des Geldes bekommen.
Nur für die Akten: Der Wohungsbaugesellschaft tut das nicht weh. Die behalten gerne mal die Kautionen ein und brechnen auch sonst gerne unnötige Posten.
Viele Grüße,
Frank
Hi, ich würde mal behaupten, dass d. Frau sich nun schon 4 Jahre an der, an sie zurück gezahlten Kaution, bereichert hat u, dass sie diese an d. Amt, möglichst mit Zinsen, zurück zahlen muss.
Die Kaution, die sie vom Amt erhalten hat, sind Steuermittel u. die werden von uns allen bezahlt!
„Nun möchte die Frau die Kaution ungern zurück zahlen“. Ich hoffe doch sehr, dass ihr das nicht gelingt u., dass sie schon beim Versuch dazu ordentlich auf ihr unredliches Maul fällt!
Es ist unfassbar was manchen, die auf Kosten d. Staates leben, einfällt um diesen (und letztendlich uns alle) noch mehr zu schädigen!
Vom d. Versuch d.vorsätzlichen Schädigung d. Wohnungsbaugesellschaft, auch wenn der das angeblich nicht wehtut, ganz zu schweigen.
Fassungslos u. kopfschüttelnd, ramses90.
Also moralisch sehe ich es so, dass eine Kaution, die ich nicht bezahlt habe, aber die an mich zurücküberwiesen wurde, dem gehört, der Sie bezahlt hat.
Rechtlich würde ich es so sehen: Wenn die Kaution in 2005 ausbezahlt wurde, dann ist der Vorgang verjährt (Ende des Jahres + 3 Jahre ==> am 31.12.2008 hätte das ganze bei Gericht sein müssen).
Ist die Kaution erst in 2006 ausbezahlt worden, dann hat das Sozialamt noch bis 31.12.2009 Zeit einen Mahnbescheid/eine Klage einzureichen. Und dann wirds teuer. Also würde ich in diesem hypothetischen Fall mal lieber zahlen…
Ist die Kaution erst in 2006 ausbezahlt worden, dann hat das
Sozialamt noch bis 31.12.2009 Zeit einen Mahnbescheid/eine
Klage einzureichen. Und dann wird’s teuer. Also würde ich in
diesem hypothetischen Fall mal lieber zahlen…
Hi, in dem Fall = Sozialrecht, verjährt das erst nach 4 Jahren!
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#.C3.96f…
MfG ramses90.
MOD: Link editiert
Verjährung
Das Sozialamt wusste doch gar nichts davon, dass die Kaution schon ausgezahlt und das Mietverhältnis beendet wurde. Oder?
Dann fängt die Verjährungsfrist doch jetzt erst an.
Die Kaution hätte doch damals schon ohne weitere Aufforderung an das Sozialamt gezahlt werden müssen, oder man hätte wenigstens bescheid sagen müssen. Anders kann ich es mir nicht vorstellen.
Hi,scheinbar doch, denn er/sie schreibt hier:
Nun, vier Jahre später, 5 Tage vor der Verjährungsfrist, bekommt die Frau einen Schrieb vom Sozialamt, in dem die Kaution zurückgefordert wird
MfG ramses90.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Muß die Frau die Kaution an das Sozialamt zurückzahlen, oder ist der Vermieter quasi „selber Schuld“ und muss das Geld an das Sozialamt nochmals zahlen?
Wenn einem Menschen A ein anderer Mensch B z. B. ein Fahrrad oder irgendeinen Gegenstand (oder natürlich auch Geld) schenkt oder verkauft, der ihm gar nicht gehört, sondern einem weiteren Menschen C, dann muss A diesen Gegenstand an C herausgeben, selbst wenn A ihn in gutem Glauben gekauft hat. So ist das Gesetz.
Hier kann aber noch nicht mal davon die Rede sein, dass die Mieterin nicht wusste, dass es sich nicht um ihr Geld handelte. Es ist für mich ganz sicher, dass sie es zurückzahlen muss, evtl. mit Zinsen.
Warum der Vermieter so ein Theater macht von wegen Wohnung verdreckt usw., das kann ich mir nicht erklären. Ach so, der muss wahrscheinlich haften, wenn das Geld von der Frau nicht mehr aufzutreiben ist, indem sie z. B. keins hat.
Solange sie aber noch Geld hat, muss sie es zurückzahlen, nicht der Vermieter.
Viele Grüße
Hi
Hi,scheinbar doch, denn er/sie schreibt hier:
Nun, vier Jahre später, 5 Tage vor der Verjährungsfrist, bekommt die Frau einen Schrieb vom Sozialamt, in dem die Kaution zurückgefordert wird
Auch ein UP kann sich irren.
Nun ja, wir wissen es nicht, ob oder ob nicht dem Sozialamt bekannt war, dass die Frau umgezogen ist.
MfG
Danke für die Antworten. Ob es dem Sozialamt bekannt war, dass die Frau ausgezogen ist, weiß ich nicht, da sie zu diesem Zeitpunkt schon lange keine Sozialhilfe mehr bezogen hat. Nun hätte sich das Sozialamt doch auch eigentlich schon früher mal melden können, nämlich schon bei Beendigung der Unterstützung. Der Frau war jedenfalls nicht bewußt, dass diese Kaution überhaupt zurück gezahlt werden muss und dachte, dass dies eine Leistung vom Sozialamt war wie die allgemeine Beihilfe zum Lebensunterhalt.
Mfg
Hallo
Ob es dem Sozialamt bekannt war, dass die Frau ausgezogen ist, weiß ich nicht, da sie zu diesem Zeitpunkt schon lange keine Sozialhilfe mehr bezogen hat.
Dann wohl eher nicht.
Nun hätte sich das Sozialamt doch auch eigentlich schon früher mal melden können, nämlich schon bei Beendigung der Unterstützung.
Wenn die Frau zu dem Zeitpunkt noch in der Wohnung gewohnt hat, dann liegt die Kaution aber doch noch fest. Andernfalls hätte man von der Frau verlangen müssen, die Kaution damals schon zurückzuzahlen, und zwar aus eigener Tasche. Das verlangt man eigentlich nicht von einem, der es gerade eben geschafft hat, sich auf die Beine zu stellen. Hätte sie das Geld denn gehabt?
Der Frau war jedenfalls nicht bewußt, dass diese Kaution überhaupt zurück gezahlt werden muss und dachte, dass dies eine Leistung vom Sozialamt war wie die allgemeine Beihilfe zum Lebensunterhalt.
Die hat gedacht, das wäre für den Lebensunterhalt gedacht??
Für sie ist es nicht logisch, dass das eine zweckgebundene Beihilfe war?
Sie kann es natürlich versuchen von wegen: sie hat es schon ausgegeben und hatte keine Ahnung dass sie das nicht durfte. Bei Sozialleistungen ist das ein Argument, jedenfalls wenn man es nicht hätte wissen müssen. Wenn es nicht grob fahrlässig war, dass man es nicht wusste.
Ich persönlich hab aber das Gefühl, dass man es doch hätte wissen müssen … aber sie geht meines Wissens eigentlich kein Risiko ein, wenn sie es versucht.
Viele Grüße
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