Hallo!
Gilt es als Einkommen, welches bei der ALG-II-Berechnung angegeben werden muss, wenn Bilder verkauft werden? Also Bilder, auf denen die Person drauf ist, die auch das ALG II bekommt.
Gruß Andy
Hallo!
Gilt es als Einkommen, welches bei der ALG-II-Berechnung angegeben werden muss, wenn Bilder verkauft werden? Also Bilder, auf denen die Person drauf ist, die auch das ALG II bekommt.
Gruß Andy
Hallo Andy!
Gilt es als Einkommen, welches bei der ALG-II-Berechnung angegeben werden muss, wenn Bilder verkauft werden? Also Bilder, auf denen die Person drauf ist, die auch das ALG II bekommt.
Wie muss man das verstehen? Siehst die Person so toll aus, dass die Leute Fotos von ihr kaufen?
Oder arbeitet sie als Dressman? (Oder ist es kein Mann?)
Na ja, tut nichts zur Sache, ich war nur neugierig.
Wenn jemand Bilder von sich macht und die verkauft, dann ist das natürlich ein Einkommen. Da müsste er normalerweise ein Gewerbe anmelden. Bis 100,– Euro im Monat bekommt er es aber nicht auf das Alg 2 angerechnet, und seine Unkosten kann er natürlich auch davon abziehen.
Das kann unter Umständen alles mit sehr viel Aufwand verbunden sein.
Viele Grüße
Steht doch bereits im Antrag auf ALG II drin. Jegliches Einkommen ist anzugeben.
MfG