man zählt doch auch als alleinerziehend, wenn man mit einem anderen Mann, aber nicht mit dem Vater des Kindes zusammen lebt? Oder sehe ich das falsch? Somit würde der alleinerziehenden Person doch auch ein Mehrbedarf zustehen. Man kann doch schließlich nicht erwarten, dass ein „fremder“ Mensch für das Kind aufzukommen hat? Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
man zählt doch auch als alleinerziehend, wenn man mit einem
anderen Mann, aber nicht mit dem Vater des Kindes zusammen
lebt? Oder sehe ich das falsch? Somit würde der
alleinerziehenden Person doch auch ein Mehrbedarf zustehen.
Man kann doch schließlich nicht erwarten, dass ein „fremder“
Mensch für das Kind aufzukommen hat? Kann mir bitte jemand
weiterhelfen?
Wenn der Mann mit in der Wohnung lebt, wird es ja wohl kein „Fremder“ sein, oder?
Sobald man mit einem Lebenspartner, auch wenn es nicht der Vater der Kinder ist, zusammenlebst , gilt es nicht mehr als alleinerziehend. Die spannende Frage in der Rechtsprechung ist, wann man vom Zusammenleben mit einem neuen Partner spricht. Dies wird nach aktuellen Urteilen angenommen, wenn man mindestens 1 Jahr zusammenwohnt und -wirtschaftet.
mit neuem Partner gilt man nicht mehr als alleinerziehend, ja, es wird sogar noch schneller als sonst angenommen, dass es sich um eine Bedarfsgemienschaft handelt, wenn Kinder im Haushalt leben: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zen…
mit neuem Partner gilt man nicht mehr als alleinerziehend, ja, es wird sogar noch schneller als sonst angenommen, dass es sich um eine Bedarfsgemienschaft handelt, wenn Kinder im Haushalt leben: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zen…
Es ist also keinesfalls zu empfehlen, zusammenzuziehen, wenn ein Kind da ist. Eigentlich sollte man überhaupt nicht zusammenziehen, wenn ein Partner Alg 2 bekommt und der andere nicht.
Es ist also keinesfalls zu empfehlen, zusammenzuziehen, wenn
ein Kind da ist. Eigentlich sollte man überhaupt nicht
zusammenziehen, wenn ein Partner Alg 2 bekommt und der andere
nicht.
Auf die Problematik mit dem Kind bin ich ja weiter unten schon eingegangen.
Nun aber mal zur anderen Sache: Warum sollte man nicht mit seinem Partner zusammenziehen? Sofern beide sowieso AlgII beziehen, gibt es zwar die geminderte Regelleistung (90%), aber zusammenzuleben ist ja auf der anderen Seite auch günstiger, als wenn jeder seinen eigenen Haushalt versorgen muss. Daher zieht für mich das Einsparargument nicht.
Für den Fall, dass einer AlgII bezieht und der andere nicht, sollte man, wenn man trotzdem nicht zusammenzieht, überlegen, ob es dann auch der richtige Partner ist. Was für eine Vorstellung von einer Familie hast du denn? Das hieße ja auch, dass Paare auseinanderziehen sollten, wenn einer von beiden arbeitslos werden sollte. Das Ganze ist ja schlimmer als im Tierreich…