Verspäteter Widerspruch möglich?

Hi.

Kann gegen einen auf falscher Begründung beruhenden Erstattungsbescheid seitens der Arge noch Widerspruch eingelegt werden, wenn die Frist eigentlich bereits um Monate verstrichen ist?

Mit „falscher Begründung“ ist hier gemeint, dass der Bescheid, falls die Widerspruchsfrist eingehalten würde, vom SG mit höchster Wahrscheinlichkeit für nichtig erklärt würde.

Die Frage ist also, ob die offensichtliche Unrechtmäßigkeit der Begründung des Bescheids einen nachträglichen Widerspruch ermöglicht.

Gruß

Hi,
im Grunde Nein - der Bescheid ist rechtskräftig.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt allerdings ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht.

Gruß
Ingo

Hallo,

es sei denn, der Bescheid ist offensichtlich nichtig. Dann entfaltet er überhaupt keine Rechtswirkung.

Gruß Woko