Hi.
Kann gegen einen auf falscher Begründung beruhenden Erstattungsbescheid seitens der Arge noch Widerspruch eingelegt werden, wenn die Frist eigentlich bereits um Monate verstrichen ist?
Mit „falscher Begründung“ ist hier gemeint, dass der Bescheid, falls die Widerspruchsfrist eingehalten würde, vom SG mit höchster Wahrscheinlichkeit für nichtig erklärt würde.
Die Frage ist also, ob die offensichtliche Unrechtmäßigkeit der Begründung des Bescheids einen nachträglichen Widerspruch ermöglicht.
Gruß