Teilzeitbeschäftigung und Kindergeld

Angenommen, ein 19jähriges Kind (Schülerin) geht in den Sommerferien für 4 Wochen einer Teilzeitbeschäftigung nach (25Std.Woche). Wird in diesen Wochen trotzdem Kindergeld bezahlt?

Angenommen, ein 19jähriges Kind (Schülerin) geht in den
Sommerferien für 4 Wochen einer Teilzeitbeschäftigung nach
(25Std.Woche). Wird in diesen Wochen trotzdem Kindergeld
bezahlt?

Das kommt darauf an, wieviel man in diesem Zeitraum verdient. Jährlich darf ein Betrag von 7.680€ nicht überschritten werden (Nettolohn abzüglich Werbungskostenpauschale i.H.v. 920 €; höhere Werbungskosten können nachgewiesen werden).
Für diese 4 Wochen muss diese Grenze dann runtergerechnet werden.