Schulischeausbildung zahlt das Amt?

Hi wie sieht es eigentlich aus, wenn man eine Schulischeausbildung machen will, wie PTA,MTA…, die aber nichts kosten. Man bekommt ja kein Geld für die 2Jahre Schule oder halt länger. Wenn man aber dafür kein Geld bekommt und nicht mehr zu Hause wohnt zahlt das Bafögamt ja nicht. Sprich das Arbeitsamt müsste/ sollte ja. wie sieht das denn dann aus? Muss man dann aus Geldgründne auf so eine Ausbildung verzichten. Wenn umziehen zu den Eltern nicht geht, da dort kein Platz ist und man zudem Verheiratet ist und ein Kind hat. Muss man dann zurück zu den Eltern ziehen um Alg II zu bekommen? Bafög muss man ja zurück zahlen oder? geht das auch in Raten, wie lange hat man Zeit?
lg Steffi

Die Agentur für Arbeit zahlt nur Zuschüsse bei betrieblichen Ausbildungen (BAB = Berufsausbildungsbeihilfe).
Bei schulischen Ausbildungen kann ggf. BAföG gewährt werden.
Arbeitslosengeld II wird nur bei Hilfebedürftigkeit gewährt, d.h. kann man selbst oder seine Eltern aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt nicht sichern, wird Alg II gewährt.

Vorsicht, SGB II-Leistungen werden während einer solchen Ausbildung nicht gewährt ! Auszubildende haben dem Grundsatz nach keinen Anspruch. Hartz IV ist grundsätzlich für Arbeitsuchende da, wer eine Ausbildung macht, sucht gerade keine Arbeit im Sinne des Gesetzes.
BaföG / BAB erhält man aber gerade, wenn man nicht im elterlichen Haushalt wohnt . Am besten wird die BaföG-Stelle selbst Bescheid wissen und beraten können. Hier stellt sich m.E. aber noch die Frage nach der Unterhaltsfähigkeit des Ehemannes.
Eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt wird von einer Person mit eigener Familie altersunabhängig nicht mehr gefordert.
Über die Rückzahlbarkeit von BaföG wird wohl auch die BaföG-Stelle am besten Bescheid wissen.

Guten Tag,

ok dann werde ich mich da erkundigen. der Ehemann kann auch keinen Unterhalt zahlen, da dieser selber eine Ausbildung beginnen möcht bzw falls er keine findet weiter
Harz IV bekommen
lg Steffi