Existensgründung in eine Gbr (Übergangsgeld?)

Hallo Leute,

Folgende Frage hätte ich.

Als Arbeitsloser bekomment man Übergangsgeld als sozusagen Starthilfe in die Selbstständigkeit. Hat man auch Anspruch auf dieses sog. Übergangsgeld falls man von einem festen Arbeitsplatz, sich kündigen lässt, um mit dem damaligen Chef zusammen eine GbR zu gründen?

danke schonmal

Hallo

Hat man auch Anspruch auf
dieses sog. Übergangsgeld falls man von einem festen
Arbeitsplatz, sich kündigen lässt, um mit dem damaligen Chef
zusammen eine GbR zu gründen?

Nein, man hätte aber Anspruch auf eine Sperrfrist beim Bezug des ALG 1 und Anspruch auf ein Gerichtsverfahren wegen versuchten Sozialbetruges.

Gruß,
LeoLo

wie was wo?

Ist an der Sache da irgendwas illegales? Wenn ja bitte ich gerne um mehr Infos.

Als Arbeitsloser kann man doch ohne Probleme sich selbstständig machen… mit wem und welche Rechtsform ist doch dabei egal wenn es um das Startgeld geht oder täusche ich mich da?

Hallo,

eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) heißt letztendlich, dass jeder Gesellschaft für alles haftet.

Ein Beispiel: 2 Leute gründen eine GbR und machen eine Wirtschaft auf. Sie haben vorab geklärt, dass der eine in der Küche tätig ist und der andere die Leute bedient.
Nach einiger Zeit ist es dem Koch zu langweilig und er bestellt 100 Kisten besten Wein für die Wirtschaft. Diese Ausgaben übersteigen bei weitem die Kreditfähigkeit der GdR. Die Wirtschaft geht pleite. Der Koch hat gar nix was man versilbern könnte, der Andere hat ein Sparbuch und eine Eigentumswohnung.

So und nun?

Sparbuch weg, Eigentumswohnung weg, Koch weg.

Warum will dein Chef eine GbR? Hat er kein Geld mehr? Sucht er einen Dummen?

Nicht böse sein!

Tschüss

Hallo

Ist an der Sache da irgendwas illegales? Wenn ja bitte ich
gerne um mehr Infos.

Vorher hieß es: falls man von einem festen Arbeitsplatz, sich kündigen lässt, um mit dem damaligen Chef zusammen eine GbR zu gründen?

Die Kündigung erfolgt also absichtlich arbeitgeberseitig aus dem Grunde, direkt Anspruch auf ALG 1 zu erwerben und im zweiten Schritt den Gründungszuschuss zu beantragen. Das reicht alleine schon aus. Denn die Arbeitsaufgabe erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen, was hier in diesem Falle eine Sperre zur Folge haben muß.
„Sauberer“ wird es, wenn der AN selber kündigt, 12 Wochen Sperrfrist in Kauf nimmt und dann an Tag 2 des ALG 1 - Bezuges den Gründungszuschuss beantragt. Vorausgesetzt, die GbR existiert dann noch nicht und vorausgesetzt, er kann auch mit einer Ablehnung des Gründungszuschusses leben und so weiter…

Gruß,
LeoLo

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Hallo

ohne dem Staat auf der Tasche zu liegen.
Daraufhin hat er sich dann doch mal erkundigt und hatte öfter
mal das Wort Übergangsgeld vernommen. Daher auch die Frage ob
das bei ihm auch zutrifft.

Darin liegen zwei Fehler.

  1. Übergangsgeld ist etwas ganz anderes.

  2. „Ohne dem Staat auf der Tasche zu liegen“ klingt für mich scheinheilig.

Der Gründungszuschuss besteht i.d.R. aus

  • Grundförderung (9 Monate ALG 1 zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben) -> Rechtsanspruch
    und
  • Aufbauförderung: Einmalige Verlängerung der Pauschale in Höhe von 300 Euro bis zu sechs Monate. -> Ermessenentscheidung

Die gesamte Förderung ist steuerfrei und unterliegt nicht einmal dem Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt berücksichtigt diese also nicht. Auf das zusätzliche erwirtschaftete Einkommen werden zunächst nur die niedrigen Eingangssteuersätze erhoben. Die Höchstgrenzen des Gründungszuschusses liegen bei ca 19.000 Euro (alleinstehnd) oder ca 24.000 Euro (verheiratet mit Kind).

Da zu sagen, man wolle „dem Staat nicht auf der Tasche liegen“… Naja…

Gruß,
LeoLo

Hallo

Sich hier

http://www.existenzgruender.de/

mal umfassend und in Ruhe über Möglichkeiten und Fallstricke zu informieren. Parallel dazu Beratungsgespräch bei der lokalen IHK vereinbaren. Und nichts überstürzen, sondern die GbR bedacht planen und bei den Vertragsgestaltungen zwingend fachliche versierte Hilfe in Anspruch nehmen (Notar, Steuerbüro, Anwalt, etc).

Gruß,
LeoLo