Herr K. war aufgrund eines Burnout für 9 Wochen in der Nervenklinik. Als er zurückkommt hat er ein Kündigungsschreiben auf dem Tisch, welches vor 6 Wochen einging, aber nicht in die Hände des Herrn K. gelangte, da er alleinstehend ist. Sein Verdienst betrug regelmäßig 802,- netto, die Lebenshaltungskosten lagen durchschnittlich bei 700,-.
Nach der Rückkehr aus der Nervenklinik stellt Herr K. einen Antrag auf ALG I, dazu ergänzend ALG II. Er hat letztmalig vor 4 Wochen Gehalt bekommen und kann nun keine Rechnungen mehr bezahlen, da kein Cent übrig geblieben ist. Das Arbeitsamt/ARGE zahlt erst ab Tag der Antragstellung und hat obendrein auch noch eine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung verhängt.
Ist die Haltung des Arbeitsamtes/ARGE korrekt ? Wer trägt für Herrn K die entstandenen Lebenshaltungs - Schulden, die wegen des Unvermögens, sich rechtzeitig bei den Behörden zu melden entstanden sind ?