Anspruch auf Grundsicherung

Herr K. war aufgrund eines Burnout für 9 Wochen in der Nervenklinik. Als er zurückkommt hat er ein Kündigungsschreiben auf dem Tisch, welches vor 6 Wochen einging, aber nicht in die Hände des Herrn K. gelangte, da er alleinstehend ist. Sein Verdienst betrug regelmäßig 802,- netto, die Lebenshaltungskosten lagen durchschnittlich bei 700,-.

Nach der Rückkehr aus der Nervenklinik stellt Herr K. einen Antrag auf ALG I, dazu ergänzend ALG II. Er hat letztmalig vor 4 Wochen Gehalt bekommen und kann nun keine Rechnungen mehr bezahlen, da kein Cent übrig geblieben ist. Das Arbeitsamt/ARGE zahlt erst ab Tag der Antragstellung und hat obendrein auch noch eine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung verhängt.

Ist die Haltung des Arbeitsamtes/ARGE korrekt ? Wer trägt für Herrn K die entstandenen Lebenshaltungs - Schulden, die wegen des Unvermögens, sich rechtzeitig bei den Behörden zu melden entstanden sind ?

Hallo,

Das
Arbeitsamt/ARGE zahlt erst ab Tag der Antragstellung und hat
obendrein auch noch eine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung
verhängt.
Ist die Haltung des Arbeitsamtes/ARGE korrekt ?

nach Aktenlage ist dieses Vorgehen korrekt.

  1. Steht in der Kündigung ein Hinweis, dass man sich gleich bei der Agentur melden muss? -> Hinweispflicht des Arbeitsgebers.
  2. Zur Agentur gehen, Entlassungsbescheinigung der Reha mitbringen und erklären, dass X die Kündigung erst bei Rückkehr bekam und sich nicht vorher melden konnte.
  3. Nächstes Mal Nachsendeantrag stellen, oder Nachbar einen Briefkastenschlüssel geben.

Wer trägt für
Herrn K die entstandenen Lebenshaltungs - Schulden, die wegen
des Unvermögens, sich rechtzeitig bei den Behörden zu melden
entstanden sind ?

Er selbst.
Evtl. kann evtl. ein Antrag gestellt werden ->
http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20X/27SGBX/27SGB…

ms